Ausbildung/Studium zum Dipl.-Verwaltungswirt (FH) -
Beamtin/Beamter der 3. Qualifikationsebene
(ehemals: gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)
Die Regierung von Oberbayern stellt jährlich zum 01.10. Studierende ein. Das dreijährige Studium findet an der Bayer. Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof statt. Detaillierte Informationen zu Ablauf und Inhalt des Studiums erhalten Sie unter www.fhvr-aiv.de.
Die insgesamt 21 Monate umfassenden Fachstudienabschnitte in Hof wechseln sich ab mit praktischen Ausbildungsabschnitten in ausgewählten Fachbereichen der Landkreisverwaltung wie z.B. Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Umwelt- und Naturschutz, Staatliches Bauamt, Jugendamt, Sozialhilfeverwaltung, Kommunalrecht und Ausländeramt. Während der Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung in Höhe von ca. 960,-- € brutto.
Voraussetzung für die Einstellung ist die Teilnahme an einem Auswahlverfahren, das nur 1 x jährlich vom Landespersonalausschuss durchgeführt wird.
Vorraussetzung zur Teilnahme sind:
Schulbildung
Sie müssen
| - | die unbeschränkte Fachhochschulreife oder |
| - | die fachgebundene Hochschulreife oder |
| - | die allgemeine Hochschulreife oder |
| - | einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand www.km.bayern.de/km/schueler/abschluesse.html |
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besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben.
Staatsangehörigkeit
Weitere Voraussetzung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist, dass Sie
| - | Deutsche/Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder |
| - | die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder |
| - | die Staatsangehörigkeit von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen. |
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Im Falle eines laufenden Einbürgerungsverfahrens können Sie sich für das Auswahlverfahren anmelden, sofern Sie die erforderliche Staatsangehörigkeit voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden.
Online-Anmeldung für das Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss
Weitere Einstellungsvoraussetzungen:
| - | Sie sind gesundheitlich geeignet (Feststellung durch einen Amtsarzt/eine Amtsärztin) |
| - | Sie sind bereit, als Sachbearbeiter/in und Nachwuchsführungskraft gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgeschlossen, flexibel und zuvorkommend aufzutreten. |
| - | Sie wollen einen ganz persönlichen Beitrag zu einer bürgerorientierten und bürgerfreundlichen Verwaltung leisten. |
| - | Sie bringen Ausdauer, Fleiß und Energie mit, um sich effektiv in das komplexe Gefüge der Verwaltung einzuarbeiten und gesetzliche Bestimmungen gewissenhaft und systematisch anzuwenden. |
| - | Sie haben gute Deutsch- und Mathematik-Kenntnisse, denken logisch und arbeiten konzentriert. |
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Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erfolgt ein Einsatz an der Regierung von Oberbayern in München. Eine Versetzung an das Landratsamt Pfaffenhofen ist nach mehrjähriger Tätigkeit an der Regierung von Oberbayern möglich.
Ansprechpartnerin für Bewerbungen bei der Regierung von Oberbayern ist Frau Neubert,
Tel. +49(0)89 2176-2558, E-Mail. nadine.neubert@reg-ob.bayern.de
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind für Sie da:
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Martha
Hoffmann
Sachgebietsleiterin
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+49(0)8441 27-333
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+49(0)8441 80087-333
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Michaela
Vockrodt
Sachgebietsleiterin Ausbildungsleiterin
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+49(0)8441 27-280
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+49(0)8441 80087-280
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Monika
Müller
Mitarbeiterin
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+49(0)8441 27-269
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+49(0)8441 80087-269
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