Anzahl Ausländer nahezu konstant

Home Landratsamt Landkreis Wirtschaft Kultur &
Bildung
Freizeit &
Tourismus
Bürger-
service
Soziales &
Gesundheit
Pressemitteilungen
PAF-Journal
Taferlrunde
Amtsblatt
Stellenangebote
Kontakt
Sitemap
Wetter
Newsletter

Anzahl der Ausländer im Landkreis nahezu konstant
03.02.2010 : Im Landkreis Pfaffenhofen lebten zum Stichtag 31.12.2009 insgesamt 6736 Ausländer.


Wie amtierender Landrat Anton Westner und Thomas Schmid, Leiter des Ausländeramts im Landratsamt Pfaffenhofen, bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2009 mitteilten, entspricht dies einem Rückgang um 17 Personen. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung des Landkreises betrug zum Jahresende 5,77 %.

 

107 Nationen sind im Landkreis Pfaffenhofen vertreten. Der überwiegende Anteil stammt aus der Türkei (1.699 Personen bzw. 25,22 %), aus Polen (625 bzw. 9,28 %), Österreich (533 bzw. 7,91 %), Italien (518 bzw. 7,69 %) sowie Serbien und Montenegro (275 bzw. 4,08 %).

 

Im Jahr 2009 befanden sich nur fünf Asylbewerber im Landkreis. „Hintergrund dafür ist, dass von der Regierung von Oberbayern seit 2005 keine Unterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Pfaffenhofen bereit gehalten werden. In Ausnahmefällen kann es dennoch dazu kommen, dass dem Landkreis Asylbewerber zugeteilt werden“, so Thomas Schmid. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Familie eines Antragstellers hier wohnhaft ist und für dessen finanzielle Absicherung sorgt oder durch eigenes Erwerbseinkommen der Lebensunterhalt gesichert ist.

 

Zwölf Personen (Vorjahr: vier), für die das Asylverfahren zwar beendet ist, die aber dennoch hier im Landkreis leben, werden wegen bestehender Abschiebungshindernisse (z.B. fehlende Identitätsnachweise oder keine Zustimmung des Heimatstaates zur Rückübernahme) derzeit noch in Deutschland geduldet. Einem abgelehnten Asylbewerber konnte 2009 ein Bleiberecht nach dem Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Die Zahl der abgelehnten Asylbewerber hat sich um acht auf zwölf Ausländer vergrößert.

Durch die Ausländerbehörde Pfaffenhofen wurden 2009 insgesamt 24 Befristungen von Aufenthaltserlaubnissen bzw. Ausweisungen durchgeführt. Zudem wurden acht bescheidliche Beschränkungen der Freizügigkeitsrechte /EU in Folge von Straftaten ausgesprochen. Weiteren zehn Personen wurde durch Feststellungsbescheid die rechtliche Grundlage für einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet entzogen.

 

Die Zahl der Einbürgerungen ist im vergangenen Jahr gegenüber 2008 angestiegen. Während 2008 52 Ausländer einen deutschen Pass erhielten, waren dies im letzten Jahr 92 Personen. Die Staatsangehörigkeitsstelle hat darüber hinaus 300 ausländische Staatsangehörige zur Möglichkeit der Einbürgerung beraten. Alle Einbürgerungsbewerber müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Sofern der Einbürgerungsbewerber nicht bereits in Deutschland eine Schule besucht hat, muss er ein Zertifikat Deutsch vorlegen. „Ein Test Deutsch für die Einbürgerung, der im Jahr 2009 von der jetzt zuständigen Prüfstelle der Volkshochschule Ingolstadt für 7 Personen durchgeführt wurde, ist nur noch für eine Einbürgerung im Rahmen des Ermessens ausreichend und daher ein Auslaufmodell“, so Thomas Schmid.

 

Des Weiteren ist von allen Einbürgerungsbewerbern ohne deutschen Schulabschluss seit dem 01.09.2008 ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest, mit dem Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen sind, zu absolvieren. 93 Bewerber haben im Jahr 2009 bei der vhs Pfaffenhofen als Prüfstelle diese Prüfung mit Erfolg abgelegt.

 

Von den 78 im Jahr 2009 im Landkreis Pfaffenhofen geborenen Kindern ausländischer Eltern erwarben 50 die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich zu ihrer Heimatstaatsangehörigkeit. "Kinder ausländischer Eltern, die nach dem 01.01.2000 geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern ein Elternteil die Voraussetzungen an die Aufenthaltsdauer und den Besitz des Aufenthaltstitels erfüllt", so der Leiter des Ausländeramts. Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen sich diese "Doppelstaatler" bei Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Sollte bis zum 23. Lebensjahr keine Entscheidung getroffen werden, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren.

 



Druckbare Version Barrierefreie Version Impressum Intern