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Arbeitserlaubnis für Saisonarbeiter nach wie vor erforderlich
30.07.2010 : Für Bürger der EU-Länder, die im Rahmen der Osterweiterung in die EU aufgenommen wurden (Tschechische Republik, Republik Estland, Rebublik Lettland, Republik Litauen, Republik Ungarn, Republik Polen, Slowakische Republik, Republik Slowenien, Rumänien, Bulgarien) ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt nach wie vor nur mit einer Arbeitserlaubnis möglich.
Diese Regelung gilt insbesondere auch für Saisonarbeitskräfte in Hopfenanbaubetrieben. „Diese Voraussetzungen werden von den zuständigen Behörden bei Kontrollen auch weiterhin überprüft“, so Thomas Schmid, Leiter des Ausländeramts am Landratsamt Pfaffenhofen. Neben den Maßnahmen, die zur Beendigung des Aufenthalts in Deutschland führen, sei außerdem mit einem empfindlichen Bußgeld für den Betrieb zu rechnen. Für weitere Informationen und Fragen stehen den Bürgerinnen und Bürgern die Mitarbeiter des Ausländeramts während der üblichen Öffnungszeiten unter Tel. 08441 27 550 zur Verfügung. |
