Die Schuleingangsuntersuchung (früher auch „Vorschuluntersuchung“ oder „Einschulungsuntersuchung“) findet im Jahr vor der Aufnahme in die erste Jahrgangsstufe statt. Sie ist verpflichtend für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.
Kinder, die zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, sollen ebenfalls an der Schuleingangsuntersuchung teilnehmen.
Die Schuleingangsuntersuchung umfasst bei allen Vorschulkindern:
- Seh- und Hörtest
- Sprachtest
- Kurzes Entwicklungsscreening
- eine Impfberatung mit Impfbuchcheck
- die Überprüfung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen
U1 bis U9
Bei fehlender U9 ist eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt erforderlich.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl der für Ihr Kind geeigneten Schule und informieren über Beratungsstellen bei speziellem Förderbedarf .
Haben Sie Fragen oder wünschen Sie eine individuelle Beratung, dann wenden Sie sich bitte an uns.