FAQ Abkochgebot und Chlorung
Warum Abkochen, warum Chlorung?
Für Trinkwasser gelten sehr hohe Sicherheitsanforderungen, die im Interesse der Bevölkerung sind. Trotz aller Bemühungen und Vorkehrungen, die Qualität Ihres Trinkwassers sicherzustellen, kann es einmal zu einem Störfall kommen, der zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich macht. In vielen Fällen ist das Abkochgebot eine einfache und effektive Maßnahme, um die versorgte Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. In manchen Fällen reicht ein Abkochen allein jedoch nicht aus und zusätzliche Chlorungsmaßnahmen werden erforderlich. Das Abkochen und die Chlorung des Wassers dienen zum einen der thermischen, zum anderen der chemischen Desinfektion, also der Inaktivierung oder Abtötung der Keime. Da zu Beginn von Chlorungsmaßnahmen die Einstellung einer kontinuierlichen Chlorwirkung in allen Versorgungsbereichen, aufgrund von Leitungsvolumen- -verzweigungen und -längen, einige Zeit in Anspruch nimmt, muss das Trinkwasser auch im Chlorungsfall bis auf Weiteres abgekocht werden.
Für die korrekte Vorgehensweise im Falle von Abkochgebot und Chlorung gibt es jedoch einige Hinweise zu beachten.
Bis wann muss das Trinkwasser abgekocht bzw. gechlort werden?
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die desinfizierende Wirkung der Chlorung kontinuierlich nachgewiesen ist. Unter fortlaufender Überprüfung des Chlorgehaltes an den Endabnahmestellen müssen hierfür bei drei aufeinanderfolgenden Untersuchungen die mikrobiologischen Ergebnisse unauffällig sein.
Die Chlorung des Trinkwassers wird so lange aufrechterhalten, bis die Ursache der Verunreinigung beseitigt ist und nachgewiesen wurde, dass bei den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität ankommt.
Über Änderungen der erforderlichen Maßnahmen und der gegenwärtigen Situation werden Sie jeweils informiert. Bitte achten Sie hierfür auch auf Veröffentlichungen in Rundfunk und Presse, sowie den sozialen Medien und WarnApps.
Ist das gechlorte Wasser gesundheitsschädlich?
Die zur Desinfektion des Trinkwassers eingesetzten Konzentrationen werden täglich gemessen und sind gesundheitlich unbedenklich.
Kann ich als Verbraucher die Maßnahmen unterstützen?
Im Chlorungsfall sollten die Wasserleitungen auch im häuslichen Bereich regelmäßig im Sinne einer kontinuierlichen Nutzung (Trinkwasser muss in Bewegung bleiben) gespült werden, damit sich das Chlor gut verteilen kann.
Privater Haushalt
Wie lange muss das Wasser kochen?
Es reicht, wenn das Wasser einmal sprudelnd aufkocht (z.B. im Wasserkocher). Danach soll es mindestens über einen Zeitraum von 10 min. abkühlen.
Kann ich das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Das abgekühlte Wasser kann in einem sauberen, geschlossenen Behälter ca. 24 h bei möglichst ≤ 18°C aufbewahrt werden.
Was ist bei der Zubereitung von Essen zu beachten?
Während der Dauer des Abkochgebotes soll für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht oder anderweitig gegart (ausreichend erhitzt) werden. Für ausreichend gechlortes Wasser gelten keine besonderen Maßnahmen.
Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Auch wenn viele Kaffeemaschinen bzw. Kaffeevollautomaten eine Brühtemperatur um die 80°C erreichen, kann eine Abtötung sämtlicher Keime nicht zuverlässig gesichert werden. Aus diesem Grund sollten Kaffeemaschinen für die Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes ausschließlich abgekochtes oder verpacktes Wasser zu verwenden.
Für ausreichend gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Da auch während des Gefriervorgangs eine Abtötung sämtlicher Keime nicht gesichert werden kann, sind während der Dauer des Abkochgebotes Eiswürfel nur aus abgekochtem oder abgepacktem Wasser herzustellen. Für ausreichend gechlortes Wasser sind keine besonderen Maßnahmen zu beachten.
Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?
Falls nicht anders angeordnet, kann das Wasser während der Dauer des Abkochgebotes für die genannten Zwecke genutzt werden. Falls möglich sollten ausschließlich Geschirrspülmaschinen verwendet werden, die ausreichende Temperaturen (≥ 60°C) erzeugen. Dabei sollen keine Kurzprogramme verwendet werden. Falls notwendig, ist für das Geschirrspülen per Hand ausschließlich abgekochtes Wasser zu verwenden. Ausreichend gechlortes Wasser darf uneingeschränkt genutzt werden.
Kann die Waschmaschine benutzt werden?
Eine Gesundheitsgefährdung durch das Waschen von Wäsche mit verunreinigtem Wasser ist unwahrscheinlich. Für die Zeit des Abkochgebotes sollte jedoch auch die Waschmaschine möglichst nur mit Temperaturen ≥ 60°C betrieben werden. Bitte verwenden Sie in dieser Zeit kein Kurzprogramm. Da meist Wasserreste in der Waschmaschine verbleiben, könnte dies zu einer Keimvermehrung im Gerät führen. Bitte beachten Sie bei gechlortem Wasser, dass dieses u. U. eine bleichende Wirkung haben könnte.
Körperpflege
Was ist bei der Körperpflege - z.B. Duschen oder Zähneputzen – zu beachten?
Wenn nicht anders vorgegeben, kann das Leitungswasser ohne Bedenken für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) weiter benutzt werden. Ein Verschlucken des Wassers oder der Kontakt mit offenen Wunden ist allerdings zu vermeiden. Dabei sind die Wunden mit wasserundurchlässigen Pflastern abzudecken. Während der Dauer des Abkochgebotes ist zum Zähneputzen abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden. Ausreichend gechlortes Wasser darf uneingeschränkt genutzt werden.
Beachten Sie bitte auch hier, dass gechlortes Wasser u. U. eine bleichende Wirkung haben könnte.
Schwangere und Kinder
Gelten für Kinder besondere Maßnahmen?
Auch Kinder können abgekochtes bzw. gechlortes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Gleiches gilt für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Was müssen Schwangere beachten?
Für Schwangere gelten keine gesonderten Empfehlungen.
Zubereitung von Essen und Getränken in Gastronomie, Lebensmittel-Betrieben und Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
Kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/Maschinen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von Betriebsräumen, Arbeitsgeräten/ Maschinen uneingeschränkt nur unter der Voraussetzung benutzt werden, wenn im Anschluss eine hinreichende Desinfektion möglich ist. Hierzu müssen Desinfektionsmittel mit ausreichendem Wirkspektrum verwendet werden, die zudem kein Nachspülen mit Wasser erforderlich machen.
Kann das Wasser zur Reinigung von Schankanlagen benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet. Ob ausreichend gechlortes Wasser genutzt werden kann; ist mit dem Hersteller zu klären.
Kann die Kaffeemaschine verwendet werden?
Auch wenn viele Kaffeemaschinen bzw. Kaffeevollautomaten eine Brühtemperatur ≥ 80°C erreichen, kann eine Abtötung sämtlicher Keime in den meisten Fällen nicht zuverlässig gesichert werden. Aus diesem Grund sollen Kaffeemaschinen für die Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes oder verpacktes Wasser zu verwenden.
Was ist bei der Herstellung von Eiswürfeln zu beachten?
Da auch während des Gefriervorgangs eine Abtötung sämtlicher Keime nicht gesichert werden kann, ist während der Dauer des Abkochgebotes für die „traditionelle“ Eiswürfelherstellung nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden. Crush- und Eiswürfelmaschinen dürfen während der Dauer des Abkochgebotes nicht verwendet werden.
Kann das Wasser zur Reinigung von Geschirr, Besteck und Gläsern benutzt werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser für die genannten Zwecke nur in abgekochtem Zustand oder beim Einsatz von gewerblichen Geschirrspülmaschinen, die der DIN 10512
entsprechen und die gemäß Herstellerangaben gewartet sind, verwendet werden (die DIN 10512 fordert eine Temperatur von 80°- 85° für die Frischwasser-Klarspülung). Ausreichend gechlortes Wasser darf uneingeschränkt genutzt werden. Bitte halten Sie jedoch auch hier Rücksprache mit dem Gerätehersteller.
Inwiefern kann dieses Wasser als Zutat bei der Lebensmittelherstellung genutzt werden?
Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
Ist mit diesem Wasser das Waschen von Obst, Gemüse und Salat möglich?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung für Gemüse nur möglich, sofern dieses anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet wird. Bei ausreichend gechlortem Wasser besteht u.U. die Möglichkeit, einen Filter zur Chlorentfernung unmittelbar am Wasserhahn anzubringen. Dabei muss die Chlorwirkung vor dem Filter gesichert sein und der Filter gemäß Herstellerangaben gewartet werden.
Medizinische Anwendungen
Können wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinheiten (z. B. Dentaleinheiten) verwendet werden und kann das Wasser für die Aufbereitung von Medizinprodukten verwendet werden?
Die Voraussetzungen, unter denen wasserführende Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen während der Dauer des Abkochgebotes sicher zu betreiben sind, sind mit dem Gerätehersteller zu klären. Gleiches gilt für die Aufbereitung von Medizinprodukten.
Tiere und Haustiere
Können Tiere (auch Haustiere) das verunreinigte bzw. das gechlorte Leitungswasser bedenkenlos und nicht abgekocht trinken?
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus. Auch der Chlorgehalt des Wassers ist unbedenklich.
Nicht geeignet ist das gechlorte Leitungswasser jedoch zum Befüllen von Aquarien, da es die Kiemen der Fische angreift. Auch für einige Pflanzen ist das Gießen mit gechlortem Wasser nicht geeignet.