Abfälle von Corona-Patienten und Quarantäne-Personen nur über den Restmüll entsorgen

20. März 2020: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen mitteilt, dürfen Abfälle von Corona-Patienten und in Quarantäne befindlicher Personen nur über die Restmülltonne entsorgt werden.

„Eine Entsorgung von Hygieneartikeln, wie z. B. Taschentücher etc. darf keinesfalls über die Papier-, Bioabfalltonnen oder die gelben Säcke erfolgen“, so stellv. Werkleiter Gerhard Beck. Damit das Infektionsrisiko für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen reduziert wird, müssen diese Abfälle zusätzlich in eine Plastiktüte gegeben und verschnürt bzw. verknotet werden, bevor diese in die Restmülltonne eingegeben wird. „Spitze und scharfe Gegenstände verpacken Sie am besten in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen“, empfiehlt Abfallberater Godehard Reichhold.

Die Verwertung der Restabfälle erfolgt in der Müllverwertungsanlage Ingolstadt. Bei dieser sog. thermischen Verwertung werden die Viren sicher abgetötet.

Gerhard Beck: „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger aktiv mitzuwirken, eine weitere schnelle Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und das Infektionsrisiko für diejenigen, die in der Entsorgungsbranche tätig sind, zu minimieren.“ Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AWP am Service-Telefon unter 08441 7879-50 gerne zur Verfügung.