Ausbreitung der Geflügelpest: Allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet

05. März 2021: Für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wird ab sofort eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet.

Für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm wird ab sofort eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat dazu heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Stallpflicht gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, auch wenn es nur wenige Tiere sind.

Zudem müssen Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück im Bestandregister ergänzende Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere zu machen. Halter von Geflügel mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren müssen ergänzende Aufzeichnungen über die Gesamtzahl der gelegten Eier pro Bestand und Werktag führen.

Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten.

Bislang gab es schon eine Vielzahl von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern, vereinzelt auch bei Nutzgeflügel. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat es das Bayerische Umweltministerium als notwendig erachtet, in Geflügelpest-Risikogebieten eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel zu erlassen. Dazu zählt auch der Landkreis Pfaffenhofen. Bislang gibt es im Landkreis Pfaffenhofen weder einen Verdacht noch einen Ausbruch von Geflügelpest – sowohl bei Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel.

Laut Begründung in der Allgemeinverfügung sei es erforderlich, Kontakte zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln in jeglicher Form zu verhindern. Geflügel in Freilandhaltungen hätten im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt zu geraten. Die Stallpflicht solle verhindern, dass Wildvögel durch Futtereinrichtungen und Tränken für Haus- und Nutzgeflügel angelockt werden und so das Virus in den Bestand eingeschleppt wird. Entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen wurden bereits per Allgemeinverfügung vom 02.02.2021 im Landkreis Pfaffenhofen angeordnet. Wegen der aktuell zunehmenden Virus-Nachweise sei nun jedoch zusätzlich die landkreisweite Stallpflicht von Geflügel geboten, um ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbestände zu verhindern und damit die tierische Erzeugung (Eier und Geflügelfleisch) von hochwertigen Lebensmitteln nicht zu gefährden.

Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass die aktuelle Virus-Variante H5N8 auf den Menschen übertragen werden kann. Es wird jedoch empfohlen, keinen Körperkontakt zu totem Wild- und Nutzgeflügel zu haben, z. B. nicht mit bloßen Händen anzufassen bzw. die Hände danach zu waschen und zu desinfizieren.

Der genaue Bekanntmachungstext ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-paffenhofen.de (Landratsamt – Veröffentlichungen – Öffentliche Bekanntmachungen) abzurufen.