AWP appelliert: Biotonne nicht in die pralle Sonne stellen

04. Juni 2020: „Bei der Biotonne muss man einige Grundregeln beachten, damit es bei der Sammlung von Küchenabfällen keine Probleme gibt“, so Godehard Reichhold, Abfallberater beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP).

Dies gilt vor allem auch bei hohen Außentemperaturen, denn gerade dann kann es verstärkt zu üblen Gerüchen kommen.

Die Biotonne sollte, wenn möglich zumindest in den Sommermonaten, an einem schattigen Standort bzw. in einer Müllbox aufgestellt werden. Nur so können Geruchs- und Ungezieferbildung größtenteils vermieden oder verringert werden. Godehard Reichhold: „Außerdem sollte die Biotonne stets geschlossen sein und auch regelmäßig gereinigt werden - falls notwendig nach jeder Entleerung. Dadurch vermeidet man starke Gerüche und Ungeziefer. Diese kommen nämlich nicht nur von neu eingefülltem Biomüll, sondern hauptsächlich durch Rückstände, die nach der Entleerung an Deckeln, Wänden und Boden kleben bleiben.

Wie der Abfallberater weiter mitteilt, dürfen folgende Abfälle nicht in die Biotonne geworfen werden: Plastikbeutel, auch keine Beutel aus sogenannten biologisch abbaubaren Kunststoffen, Staubsaugerbeutel und deren Inhalt, Glas, Metalle, Straßenkehricht, usw. Auch sehr nasse Abfälle und Flüssigkeiten sind für die Biotonne nicht geeignet.

Die im Landkreis eingesetzten Entsorgungsunternehmen weisen zudem darauf hin, dass die Biotonnen zum Teil zu schwer sind und daher nicht entleert werden können. Das Gewicht eines Behälters darf einschließlich des Füllgewichts bei einer 60 Liter Tonne maximal 50 kg und bei einer 120 Liter Tonne maximal 60 kg betragen.