AWP informiert: Abfallentsorgungsgebühren zum 15. Juli fällig

02. Juli 2019: Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) informiert, wird die zweite Rate der Abfallentsorgungsgebühren für 2019 zum 15. Juli fällig.

Soweit dem AWP kein SEPA-Mandat vorliegt, müssen die Bürgerinnen und Bürger fristgerecht zu den Fälligkeitsterminen 15. Februar und 15. Juli eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP entrichten. Bei Gebührenzahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) werden die fälligen Gebühren wie bisher vom Konto abgebucht.

Die Erteilung eines SEPA-Mandates für die Fälligkeit ab 15. Juli kann von den Bürgerinnen und Bürgern noch bis Freitag, 28. Juni dem AWP angezeigt werden. Danach eingehende Mandate können für die Gebührenfälligkeit am 15. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 28. Juni ein Lastschriftmandat erteilen, müssen die fälligen Abfallgebühren für die Fälligkeit am 15. Juli überweisen.

Bargeldlose Zahlungen können auf das nachfolgende Konto erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Der AWP bittet dringend darum, bei der Überweisung oder Einzahlung auf die vorgenannte Bankverbindung die auf dem Gebührenbescheid aufgeführte Kundennummer anzugeben.

Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs, Raiffeisenstr. 19 in Pfaffenhofen während der Öffnungszeiten angenommen. Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben.

Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 bzw. den danach ergangenen Gebührenbescheiden.