AWP informiert: Mundschutzmasken gehören in den Restabfall

03. Juni 2020: Schrittweise wird nach der Corona bedingten Schließung der Handel, die Gastronomie und der Schulbetrieb wieder geöffnet. Somit steigt auch der Bedarf an persönlicher Schutzkleidung.

Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) dazu mitteilt, müssen sowohl herkömmliche Mundschutzmasken und Einweg-Handschuhe als auch Papiertaschentücher nach der Verwendung ausschließlich mit dem Restabfall entsorgt werden. „Die Abfälle aus der Restabfalltonne werden thermisch verwertet, d.h. verbrannt. So werden das Personal der Entsorgungs- und Verwertungsunternehmen vor einer möglichen Ansteckung geschützt“, so Abfallberater Godehard Reichhold vom AWP:

Auf keinen Fall dürfen benutzte Masken und Gummihandschuhe über den gelben Sack entsorgt werden. Reichhold: „Zum einen sind Masken und Einweghandschuhe keine Verpackungen, zum anderen sprechen hygienische Gründe dagegen. Mit dem gelben Sack dürfen nur restentleerte Kunststoffe und Verbunde aus dem Verpackungsbereich gesammelt werden.“

Sämtliche Abfälle, die z. B. im Krankheitsfall mit dem Corona-Virus verunreinigt sein könnten, müssen separat in einem reißfesten Kunststoffsack gesammelt und verschlossen über die Restabfalltonne entsorgt werden.

Um einer Ansteckung mit dem Virus vorzubeugen bittet der AWP darum, mit diesen Abfällen besonders verantwortungsvoll umzugehen.