Bewässerung von Hausgärten mit Grund- und Oberflächenwasser in Teilbereichen Manchings wegen PFC untersagt

11. Mai 2019: Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat zur Untersagung der Benutzung von Grundwasser und Oberflächenwasser wegen PFC-Rückständen sowie zur Erfüllung abfallrechtlicher Grundpflichten jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen.

Gegenstand der Allgemeinverfügung

Diese untersagt

  1. die erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers zu Bewässerungszwecken vom 14.05.2018 bis 30.04.2032 in den Ortsteilen Lindach und Westenhausen des Marktes Manching einschließlich außerorts liegender, bebauter Freizeitgrundstücke.
  2. die erlaubnisfreie Benutzung von Oberflächenwasser zu Bewässerungszwecken vom 14.05.2018 bis 30.04.2032 in den Oberflächengewässern nördlich und nordöstlich des Flugplatzes Manching (Baggerseen, Westenhauser Ach und Irschinger Ach).

Davon betroffen sind in erster Linie alle Hausbrunnen in diesem Bereich, die bisher zur Gartenbewässerung benutzt werden und zwar unabhängig von den jeweiligen Einzelbeprobungsergebnissen. Die konkret betroffenen Bereiche sind den der Allgemeinverfügung anliegenden Lageplänen zu entnehmen.

Sollte ein Erdaushub in diesen Bereichen erfolgen, ist dieser einer ordnungsgemäßen Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) zuzuführen. Dafür sind entsprechende abfallrechtliche Untersuchungen erforderlich.

Die Verfügung ist erforderlich, da in den umfassten Bereichen aufgrund bisheriger Untersuchungen PFC-Konzentrationen festgestellt wurden, die eine bedenkenlose Benutzung des Grund- und Oberflächenwassers zu Bewässerungszwecken nicht mehr ermöglichen.

Von der Untersagung nicht erfasst werden landwirtschaftliche Brunnen, die der Bewässerung der Ackerflächen dienen, da in den bisher durchgeführten Beprobungen der Ackerböden kein PFC nachgewiesen wurde.

Inkrafttreten und Einsichtnahme

Die Allgemeinverfügung tritt am 14.05.2018 in Kraft.

Die Allgemeinverfügung, die zugehörigen Lagepläne und die Begründung liegen ab dem 14.05.2018 für den Zeitraum von zwei Monaten im Landratsamt Pfaffenhofen, Zimmer B205 (2. Stock), Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen, aus. 
Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich: 
Montag bis Donnerstag 8:30 bis 16:30 Uhr 
Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr

Zudem liegen die Allgemeinverfügung, die zugehörigen Lagepläne und die Begründung ab dem 14.05.2018 für den Zeitraum von zwei Monaten beim Markt Manching, Ordnungsamt, Zimmer 08 (Erdgeschoss), Ingolstädter Straße 2, 85077 Manching, aus. 
Die Einsichtnahme ist dort zu folgenden Zeiten möglich: 
Montag bis Freitag 8.00 bis 12:00 Uhr 
Montag zusätzlich 13:30 bis 16:00 Uhr 
Mittwoch zusätzlich 13:30 bis 18:00 Uhr

Weiterhin werden die Allgemeinverfügung, die zugehörigen Lagepläne und die Begründung ab dem 14.05.2018 für den Zeitraum von zwei Monaten auch auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-pfaffenhofen.de veröffentlicht.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass bei einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen ein Zwangsgeldverfahren eingeleitet wird.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Schadenersatzansprüche fristgerecht beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen, Abteilung Dienstleistungen und Recht, Fontainengraben 200, 53123 Bonn geltend gemacht werden müssen. Eventuelle Schadenersatzforderungen werden einzelfallbezogen geprüft.