Corona-Ampel springt für den Landkreis Pfaffenhofen auf Dunkelrot - Neue Maßnahmen treten ab morgen in Kraft

27. Oktober 2020: Seit heute liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Pfaffenhofen über dem kritischen Wert von 100.

Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege auf seiner Internetseite veröffentlicht, wonach die Corona-Ampel ab morgen für den Landkreis Pfaffenhofen auf Dunkelrot springt. Weiter eingeschränkt werden dabei die Regelungen zur Sperrstunde, zum Alkoholverkauf und zur maximalen Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen.

Insgesamt gelten folgende Regelungen:

  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.

  • Für Veranstaltungen aller Art gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50; Ausnahmen gelten für Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.

  • In allen Schulen besteht unabhängig von der Jahrgangsstufe Maskenpflicht auch am Platz.

  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch für Besuche in der Gastronomie hinsichtlich gemeinsamer Tischnutzung.

  • Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

  • Bei Tagungen und Kongressen, sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos besteht Maskenpflicht auch am Platz

  • Für Zuschauer von Sportveranstaltungen besteht Maskenpflicht.

  • In Kulturstätten (Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbaren Kulturstätten) sowie zoologischen und botanischen Gärten besteht Maskenpflicht

  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen (Freizeitparks und vergleichbare ortsfeste Freizeiteinrichtungen) besteht Maskenpflicht

  • Auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen besteht Maskenpflicht; gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Von einer Maskenpflicht für stark frequentierte öffentliche Plätze wird weiterhin noch abgesehen, da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Pfaffenhofen auf keinen „Hotspot“ konzentriert. Bei einer Änderung der Infektionslage kann für ausgewählte, stark frequentiert Plätze eine Maskenpflicht angeordnet werden.

Die Maßnahmen gelten bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung der Überschreitung des Inzidenzwertes auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Der Landkreis Pfaffenhofen wird dies wieder öffentlich bekanntgeben.

Das Bürgertelefon des Landkreises ist weiterhin von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Nummer +49 8441 27-260 erreichbar. Beantwortet werden dabei allgemeine Fragen zur aktuellen Lage im Landkreis, es werden Verhaltensempfehlungen gegeben und zur derzeitigen Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung im Landkreis Pfaffenhofen informiert.