Deutsche Rentenversicherung: Zahlung von freiwilligen Beiträgen für 2018 noch möglich

19. März 2019: Freiwillige Beiträge für das Jahr 2018 müssen spätestens bis zum 1. April 2019 eingezahlt sein. Darauf weisen die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern hin.

„Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind“, so Richard Lechner, Leiter des Sachgebiets Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren am Landratsamt Pfaffenhofen.

Seit dem 1. Januar 2017 können auch Altersvollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um ihre Rente weiter zu erhöhen. Der monatliche Beitrag für 2018 kann zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.209,00 Euro in beliebiger Höhe gezahlt werden.

Freiwillige Beiträge können wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Rehaleistungen zu erfüllen.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.