Gebühr für die Führung des Transparenzregisters

19. März 2021: Nach Mittteilung des Koordinierungszentrums Bürgerschaftliches Engagement (kurz KOBE) am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm haben kürzlich mehrere Vereine Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters bekommen.

Geregelt ist die Führung dieses Registers durch das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Geldwäschegesetz (GwG) und der Transparenzregistergebührenverordnung. Die Gebühren werden vom Bundesanzeiger Verlag somit zu Recht erhoben. Die Gebühr liegt seit 2020 bei 4,80 € pro Jahr, für die Gebührenjahre 2017 - 2019 betrug sie jeweils 2,50 €.

Zur Verringerung des Aufwandes für Gebührenschuldner und das Transparenzregister wurde die Gebühr für mehrere Gebührenjahre zusammen erhoben.

Auf Antrag können Vereine aber von der Gebühr befreit werden, wenn sie wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind. Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann auf www.transparenzregister.de.

gestellt werden. Eine rückwirkende Befreiung ist nicht möglich. Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit ist die Vorlage des aktuell gültigen Freistellungsbescheides oder der entsprechenden Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid erforderlich.