Geflügelgrippe - Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zum Geflügelhandel im sog. Reisegewerbe

25. Oktober 2022: Um eine weitere Ausbreitung und insbesondere den Eintrag der Geflügelgrippe in Nutzgeflügelbestände in Bayern verhindern zu können, wird es aus Sicht des Bayer. Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz als fachlich notwendig erachtet, weitere Beschränkungen zu erlassen.

Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden in Bayern und auch das Landratsamt Pfaffenhofen haben hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Ziel ist es, eine Einschleppung der Geflügelpest nach Bayern zu verhindern.

Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestehe derzeit das Risiko einer weiteren Welle der Geflügelgrippe. Der Vogelzug habe eingesetzt und gehe seinem Höhepunkt entgegen. Tiere verschiedener geografischer Herkünfte und Arten würden auf engem Raum in dieser Zeit zusammenkommen. Das sei für einen Virus eine ideale Gelegenheit, weitere Wirte zu finden.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamts unter https://www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/veroeffentlichungen/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden.