Landratsamt informiert: Ausweitung der Testpflicht bei Saisonarbeitskräften

20. August 2020: Eine Testpflicht gilt nunmehr nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten (einschließlich der unentgeltlich tätigen Mitarbeiter, wie z. B. Familienmitgliedern), sondern jetzt auch für Betriebe mit drei oder mehr Leiharbeitnehmern, Beschäftigten eines Werkunternehmens oder Saisonarbeitskräften.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat mit Allgemeinverfügung vom 18.08.2020 kurzfristig eine Verschärfung der Testpflicht angeordnet.

Bitte beachten Sie, dass die Testpflicht nur für die Leiharbeitnehmer, Beschäftigte eines Werkunternehmers und Saisonarbeitskräfte gilt, nicht aber beispielsweise für die Familienangehörigen und den Betreiber selbst.

Unabhängig davon besteht bei der Einreise aus einem Risikogebiet immer eine Testpflicht sowie die Verpflichtung, die Einreise dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Das Gesundheitsamt wird die landwirtschaftlichen Betriebe über den Hopfenpflanzerverband und den Bauernverband nochmals mit einem klarstellenden Schreiben ( Schreiben an Landwirte mit Meldebogen ) informieren.

Für Rückfragen steht das Landratsamt telefonisch unter den Nummern +49 8441 27-1439 oder +49 8441 27-209 zur Verfügung.
Anfragen per E-Mail können an Landwirt-Corona@landratsamt-paf.de gestellt werden.


Den ausgefüllten Meldebogen bitte per E-Mail an Landwirt-Corona@landratsamt-paf.de senden.

Alle Hopfenpflanzer, die Unterstützung durch den Hopfenpflanzerverband benötigen, können sich telefonisch unter der Nummer + 49 8442 957210 -200 oder per Mail unter info@deutscher-hopfen.de melden.