Neue außerplanmäßige Bodenrichtwertliste für den Landkreis Pfaffenhofen

10. Juni 2022: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten, außerturnusmäßigen Sitzung die neue Bodenrichtwertliste beschlossen.
v.l.n.r.: E. Ferstl (stv. Vorsitz. des Gutachterausschusses), B. Wolf, K. Walcher (beide Geschäftsstelle Gutachterausschuss), Landrat A. Gürtner, G.-F.-L. Hasse (Vors. Gutachterausschuss) u. Abteilungsl. M. Beckmann

Die Bodenrichtwertliste wird gemäß Baugesetzbuch (BauGB) alle zwei Jahre aktualisiert. Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben wurde der Stichtag zur Ermittlung von Bodenrichtwerten auf den 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl festgesetzt. Aus diesem Grund mussten die neuen Bodenrichtwerte außerplanmäßig ermittelt werden. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Quadratmeter unbebauter Grundstücksflächen, die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse haben. Sie beziehen sich auf erschließungsbeitragsfreies, baureifes Land.

Grundlage für die Ermittlung für Bodenrichtwerte ist die in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie stellt keine Prognose dar, sondern gibt das Kaufverhalten der zurückliegenden zwei Jahre wieder.

Dabei werden auch Richtwerte für einzelne Ortsbereiche ausgewiesen. Für die Städte Pfaffenhofen, Geisenfeld und Vohburg und für die Märkte Hohenwart, Manching Reichertshofen und Wolnzach wurden Zonenkarten weiter differenziert. Dementsprechend wurden auch wieder Bodenrichtwerte für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen ermittelt.

„Grundsätzlich lässt sich auch heuer ein Anstieg der Bodenrichtwerte für baureifes Wohnbauland sowie für gemischte Bauflächen feststellen. Die Entwicklung der Bodenrichtwerte fällt in den einzelnen Gemeinden und Ortsteilen sehr unterschiedlich aus, teilweise sind auch Stagnationen zu registrieren. Die Bodenrichtwerte für baureife gewerbliche Flächen sind mehrheitlich unverändert geblieben. Bei den landwirtschaftlichen Flächen sind unterschiedliche Anstiege festzustellen“, so der Vorsitzende des Gutachterausschusses Gunther-F.-L. Hasse.

Die neue Bodenrichtwertliste zum Bewertungsstichtag 01.01.2022 mit einem anschaulichen und farbigen Kartenwerk kann für einen Betrag von 150 € in gedruckter und gebundener Form erworben werden. Nähere Informationen zur Bodenrichtwertliste erhalten Sie im Landratsamt Pfaffenhofen in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei Frau Katharina Walcher, Tel. +49 8441 27177, E-Mail: gutachterausschuss@landratsamt-paf.de.