Nutztierhalter aufgepasst! Änderungen bei der Antibiotika-Datenerfassung

08. März 2023: Seit 2014 gilt das Antibiotika-Minimierungskonzept. Ziel dieser gesetzlichen Vorgabe ist es, Resistenz-Entwicklungen bei Bakterien und damit der Wirkungslosigkeit von antibiotisch wirksamen Arzneimitteln vorzubeugen.

Wie das Veterinäramt am Landratsamt Pfaffenhofen mittteilt, gelten seit dem 1. Januar 2023 Änderungen in der Datenerfassung. So müssen Antibiotikaanwendungen seit Jahresbeginn nun bei allen Nutzungsarten und Altersgruppen der Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erfasst werden. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltern auf den behandelnden Hoftierarzt über. Außerdem gibt es Änderungen bei den mitteilungspflichtigen Nutzungsarten und den Tierzahlen. Hier sind Tierhalter zur Mitteilung ihres Tierbestandes und der Tierbewegungen verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Pfaffenhofen (www.landkreis-pfaffenhofen.de/landratsamt/gesundheits-und-veterinaerwesen) unter Veterinäramt/Tierarzneimittel/TAMG oder unter www.antibiotika-tierhaltung.bayern.de. Außerdem steht Amtstierärztin Julia Haydn vom Veterinäramt Pfaffenhofen unter Tel. +49 8441 27-5210 gerne für Fragen zur Verfügung.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat zudem eine Hotline eingerichtet, um Tierärzten und Tierhaltern in der Phase der Umstellung bei konkreten Fragen unterstützend zur Seite zu stehen. Zu erreichen ist diese unter Tel. +49 9131 6808 7777, jeweils von Montag bis Donnerstag von 9:30 bis 14:30 Uhr und am Freitag von 9:30 bis 12 Uhr.