Positivliste zu Betriebsuntersagungen veröffentlicht

19. März 2020: Das Landratsamt PAF weist darauf hin, dass mittlerweile eine Positivliste zu den Betriebsuntersagungen der Allgemeinverfügung des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayer. Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde.

Die Positivliste zeigt, welche Betriebe ihre Betriebsbewirtschaftung weiterführen können.

Die Liste ist abrufbar unter der Sonderseite „Informationen zum Coronavirus“ auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-pfaffenhofen.de oder beim Kommunalunternehmen Strukturentwicklung (KUS) unter www.kus-pfaffenhofen.de/corona.

Bei der Positivliste ist berücksichtigt, dass gemäß den Empfehlungen des Kabinettausschusses der Bundesregierung zur Corona-Epidemie an die Bundesländer insbesondere Dienstleister und Handwerker generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können sollen.

Entgegen der Erstauslegung der Allgemeinverfügung können demnach Blumenläden und Zeitungsgeschäfte geöffnet bleiben. Auch LKW-Fahrschulen dürfen weiterhin betrieben werden. Zudem dürfen Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten, wie z.B. Farben- oder Bodenfachgeschäfte geöffnet haben.