Radweg von Tegernbach nach Thierham - Planungsleistungen vergeben

13. Februar 2021: Die Planungen für den Bau eines Geh- und Radweges von Tegernbach nach Thierham schreiten weiter voran.
Radweg Tegernbach - Thierham

Der Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises Pfaffenhofen hat in seiner letzten Sitzung der Vergabe von Planungsleistungen für ein eigenes Rad- und Fußgängerbrückenbauwerk über die B 300 zugestimmt. Der Auftrag in Höhe von 115.000 Euro ging an die Firma Goldbrunner Ingenieure GmbH aus Gaimersheim. „Das zukünftige Bauwerk sichert, in unmittelbarer Nähe zur Straßenbrücke des Freistaates Bayern, den höhenfreien und sicheren Übergang über die an der Stelle mit 14.000 Fahrzeugen pro Tag hochfrequentierte Bundesstraße“, so Arthur Kraus, Leiter Tiefbau Landkreis Pfaffenhofen. In der letzten Dekade habe die Verkehrsdichte auf diesem Abschnitt der PAF 4 stetig zugenommen. Arthur Kraus: „Insbesondere der gestiegene LKW-Anteil macht dabei den auf dieser Strecke fahrenden Radfahrern das Leben schwer, zumal ein Abstandgebot von 1,50 m beim Überholen gilt.“

Die dort bestehende, 1992 erstellte Brücke des Freistaats Bayern hat keinen regelkonformen Fuß- und Radweg und bietet daher keinerlei Schutz für Fußgänger und Radfahrer. „Die statische Überprüfung ergab, dass eine Brückenkappenverbreiterung nicht möglich ist. Ebenso scheidet eine verkehrssichere Ausschleusung des Fuß- und Radverkehrs auf den Straßenkörper aus“, so Arthur Kraus. Der Landkreis plane daher, abgestimmt mit dem Markt Hohenwart, mit einer eigenständigen Fuß- und Radwegbrücke weiter.

Arthur Kraus: „Letztendlich ist es, wie bei jedem Radweg, der zu tätigende Grunderwerb, der erst die Ausführungsgrundlage schafft, die zu einer feierlichen Verkehrsfreigabe führt. An der Stelle sind jedoch die Stadt Pfaffenhofen und der Mark Hohenwart schon kräftig unterwegs, die Grundstücke zu sichern. Dass der Radweg als attraktives Lückenschlussteil zum gelungenen Teilstück „Schöntaler Berg“ seitens der Bevölkerung erwartet wird, zeigt sich in der großen Bereitwilligkeit zur Abgabe von Grund.“