Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel gilt weiter - Geflügelpest-Geschehen weiterhin sehr dynamisch

22. April 2021: Die im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm seit März bestehende Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel muss weiter aufrechterhalten werden.

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat dazu unter anderem eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten, auch wenn es nur wenige Tiere sind. Die Notwendigkeit der Stallpflicht richtet sich nach dem aktuellen Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation und darauf basierender Risikobewertung. Eine Prognose über die Andauer des Seuchengeschehens ist derzeit schwer möglich. Eine Beruhigung der Situation ist bei Wildvögeln mit der Frühlingswärme und einer erhöhten Sonneneinstrahlung zu erwarten.

Bislang gab es eine Vielzahl von Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln in Bayern, in den letzten Wochen vermehrt auch bei Nutzgeflügel. Einen Ausbruch von Geflügelpest – weder bei Wildvögeln noch bei Nutzgeflügel – gibt es bislang im Landkreis Pfaffenhofen nicht. Dies ist nach Auskunft des Veterinäramts Pfaffenhofen auch auf das konsequente Aufstallungsgebot des Nutzgeflügels zurückzuführen. So werden Kontakte zwischen Nutzgeflügel und Wildvögeln verhindert. Geflügel in Freilandhaltungen hätten im Vergleich zu ausschließlich im Stall gehaltenem Geflügel weitaus größere Möglichkeiten, mit diversen Umweltfaktoren in Kontakt zu geraten. Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futtereinrichtungen und Tränken für Haus- und Nutzgeflügel angelockt werden und so das Virus in den Bestand eingeschleppt wird. Das Ausbrechen der Geflügelpest, auch in einem kleinen Hobby-Bestand, würde stringente Regulierungen von Gebieten nach sich ziehen, in denen dann alle weiteren Geflügelbestände untersucht und betroffenes Geflügel im schlimmsten Fall getötet werden müsste. Das Veterinäramt Pfaffenhofen appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Geflügelhalters.

Der genaue Bekanntmachungstext ist auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-paffenhofen.de (Landratsamt – Veröffentlichungen – Öffentliche Bekanntmachungen - Veterinäramt) abzurufen. Fachliche Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) (https://www.lgl.bayern.de) zu finden.