Vereinbarung für den gemeinsamen Kinderschutz in der Region 10 unterzeichnet

17. Mai 2019: Eine interdisziplinäre Vereinbarung zum Kinderschutz unterzeichneten kürzlich die Landräte M. Wolf (PAF), A. Knapp (EI), P. von der Grün (ND) und Oberbürgermeister Christian Lösel (IN) mit den Vertretern der regionalen Kliniken.
Vertreter der Kommunen und Landkreise unterzeichneten die interdisziplinäre Vereinbarung zum Kinderschutz im Dienstleistungszentrum des Landratsamts Eichstätt.

Ziel der Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Krankenhäusern in der Region 10 zu stärken. Dadurch soll nun ein schnelleres und abgestimmtes Handeln im Fall einer Gefährdung des Kindswohls möglich sein. „Das ist ein großer Fortschritt und ein wichtiger Meilenstein für noch mehr Kinderschutz“, betonte Landrat Martin Wolf. Und es sei ein Beweis für die gute und enge Zusammenarbeit in der Region.

Alle Beteiligten waren nach der Unterzeichnung der Vereinbarung sichtlich erfreut, dass die diversen vorbereitenden Gesprächsrunden zu einem guten Ergebnis geführt haben. 20 Gesprächspartner aus der gesamten Region hatten im Vorfeld in einer Arbeitsgruppe diese wichtige Vereinbarung auf den Weg gebracht. Anlässlich der Vertragsunterzeichnung wurden die Ziele dieses Netzwerks nochmals vorgestellt. Gewalt an Kindern sei leider eine „gesellschaftliche Realität“, so Eichstätts Jugendamtsleiter Siegmund Hammel.

Insgesamt gehen bei den vier Jugendämtern (Pfaffenhofen, Ingolstadt, Eichstätt, Neuburg) jährlich ca. 500 Mitteilungen über Kindeswohlgefährdungen ein. Gerade die Ämter, die täglich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, seien aber bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf die Zusammenarbeit mit Kliniken und Ärzten angewiesen. Die Ärzte haben diesbezüglich oft eine Schlüsselfunktion und können Gefährdungen der Kinder oft früh erkennen und Hinweise für Hilfestellungen geben.

Medizin und Jugendhilfe haben ein gemeinsames Interesse, Kinder und Jugendliche zu schützen. Im Zuge dieser Kooperation können die beiden Stellen, auch landkreisübergreifend, Hilfe und Lösungen bieten, wo der jeweils andere nicht mehr weiter kommt.

Auf die Praxis bezogen heißt das zum Beispiel: Das Krankenhaus stellt eine Kindeswohlgefährdung fest. Das Jugendamt kann dann eine entsprechende schützende Maßnahme ergreifen, wenn zum Beispiel häusliche Gewalt im Spiel ist. Auf örtlicher Ebene habe die Zusammenarbeit „auf kurzem Weg“ oft schon recht gut funktioniert, jetzt werde die Kooperation durch die regionale Vereinbarung noch effizienter, verlautete es bei der Veranstaltung. Dies betrifft Fälle, in denen sich das Kind in einem Landkreis wohnt und in einem anderen behandelt wird.

Auf der Basis der jetzt unterzeichneten Vereinbarung soll im Herbst gemeinsam darüber nachgedacht werden, wie auch die niedergelassenen Ärzte mit in die Kooperation aufgenommen werden können.