Veterinäramt informiert: So können Geflügelhalter einer Einschleppung der Geflügelpest verbeugen

11. Januar 2021: Seit Ende Oktober 2020 tritt die anzeigepflichtige, für Geflügel hochansteckende aviäre Influenza ("Geflügelpest" oder „Geflügelgrippe“) der Subtypen H5N5 und H5N8 erneut in Deutschland auf.

In Norddeutschland hat der Eintrag des Erregers (Virus) auch in Nutzgeflügelbestände bereits stattgefunden. Aktuell wurde in Bayern ein Ausbruch der Aviären Influenza (AI) bei Wildvögeln im Landkreis Landsberg am Lech amtlich bestätigt.

„Um die Einschleppung der Vogelgrippe über infizierte Wildvögel - insbesondere sind hier wildlebende Wasservögel zu nennen - in Nutzgeflügelbetriebe zu verhindern, sind alle Geflügelhalter gehalten, ihren Beitrag zu leisten“, appelliert Dr. Anja Dörrzapf, Leiterin des Veterinäramts Pfaffenhofen. Jeder Halter von Nutzgeflügel sollte insbesondere die Biosicherheit in seinem Bestand überprüfen und gegebenenfalls optimieren. Als hilfreiches Werkzeug stellt die Universität Vechta eine „AI-Risikoampel‟ (https://risikoampel.uni-vechta.de/) zur Verfügung, mittels derer jeder Tierhalter seinen Geflügelbetrieb kostenlos und anonym überprüfen kann.

Grundsätzliche Pflichten aller Geflügelhalter nach der Geflügelpest-Verordnung:

  • Füttern Sie Ihr Hausgeflügel nur an Stellen, die für Wildvögel nicht zugänglich sind!
  • Tränken Sie Ihr Hausgeflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben!
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Ihr Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich auf (Abdecken oder Einlagern in verschlossenen Behältnissen oder Gebäuden)!
  • Vermeiden Sie unnötigen Personenverkehr im Nutzgeflügelbestand!
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere bei Stiefeln und Schuhen.
  • Waschen Sie die Hände mit Wasser und Seife vor und nach Betreten des Geflügelstalles! (Hinweis: Ab 350 Legehennen ist eine Hygieneschleuse nach gesetzlichen Vorgaben verpflichtend!)
  • Ziehen Sie Ihren Haustierarzt bei einer Häufung von toten Tieren (mehr als drei tote Tiere innerhalb von 24 Stunden) unverzüglich hinzu!
  • Führen Sie ein Bestandsregister (Dokumentation von Zu- und Abgang des Geflügels; ab 100 gehaltenen Tieren sind auch die täglichen Verendungen zu dokumentieren)! 

Im Falle des Ausbruches von Aviärer Influenza (AI) bei Wildvögeln ordnet der betroffene Landkreis die Aufstallungspflicht des Nutzgeflügels an. Dr. Anja Dörrzapf: „Durch diese Maßnahme soll der Eintrag des Erregers in Nutzgeflügelbestände verhindert werden. Bereits der Ausbruch bei Wildvögeln zieht also nach sich, dass Nutzgeflügel nur noch im Stall oder in überdachten Volieren gehalten werden darf. Daher sollte jeder Geflügelhalter bereits jetzt über die Möglichkeiten einer entsprechenden Unterbringung seines Geflügels nachdenken und vorbereitet sein!“

Für Fragen steht das Veterinäramt Pfaffenhofen unter Tel. + 49 8441 27522 zur Verfügung.