Führerschein auf Probe

Zwei Jahre dauert normalerweise die Probezeit für Neulinge am Steuer. 

Bei einem Verkehrsverstoß innerhalb der Probezeit im Bußgeldbereich ist ein Aufbauseminar erforderlich. Danach verlängert sich, je nach Schwere der Tat (ein schwerwiegendes oder zwei weniger schwerwiegende Delikt/e, Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung) die Zeit der Probe somit auf insgesamt vier Jahre.
Hierfür gibt es zusätzlich mindestens noch einen Punkt im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg.

Das Aufbauseminar:

Es findet kein Unterricht wie in der Fahrschule statt, sondern in einer Gruppe.
Durch Gespräche werden Probleme, Schwierigkeiten, Erlebnisse und Erfahrungen aus dem Straßenverkehr miteinander besprochen.
Das gewöhnliche Aufbauseminar umfasst vier Sitzungen à 135 Minuten. Zusätzlich findet eine Fahrprobe mit einem Fahrlehrer statt (keine Prüfung). Bezüglich der Kosten müssten Sie sich mit dem jeweiligen Fahrlehrer in Verbindung setzen.

Bei Alkohol- oder Drogenverstoß gibt es ein besonderes Aufbauseminar!

Der Führerschein wird eingezogen, bzw. muss abgegeben werden, wenn das Aufbauseminar nicht durchgeführt und keine Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird.

Kommt innerhalb der nun 4-jährigen Probezeit ein weiterer Verstoß hinzu, erteilt die Fahrerlaubnisbehörde eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Begeht der Fahranfänger nun noch einen weiteren Verstoß, entzieht ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein.

Eine Neuerteilung ist frühestens 3 Monate nach dem Entzug der Fahrerlaubnis möglich und von dem Nachweis einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung abhängig.

Führerschein auf Probe

Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde

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