Aufenthaltsgenehmigungen

Jeder Ausländer hat sich bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde anzumelden.

Anschließend können notwendige Anträge zur Erteilung eines Aufenthaltstitels online auf der Website des Landratsamtes aufgerufen, bei der Ausländerbehörde abgeholt oder per E-Mail bzw. telefonisch beim zuständigen Sachbearbeiter angefordert werden.

Bei erstmaligem Zuzug in den Landkreis Pfaffenhofen ist die persönliche Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

 

Mit der Option Direktversand können Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel direkt nach Hause liefern lassen.

Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Gebühr. Die Versanddauer beträgt in der Regel acht bis zehn Werktage.

Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie in der Regel zwei Tage im Voraus per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Reiseausweis) ausweisen.

Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Die Deutsche Post AG informiert Sie über die Hinterlegung. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an das Ausländeramt weitergeleitet. Dort wird der elektronische Aufenthaltstitel aufbewahrt, bis Sie ihn nach vorheriger Terminvereinbarung abholen.

  • Direktversand für elektronische Aufenthaltstitel ist ab dem 16. Geburtstag möglich.
  • Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich.
  • Die Sendung mit dem elektronischen Aufenthaltstitel darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
  • Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
  • Da der alte elektronische Aufenthaltstitel bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Aufenthaltstitels und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
  • Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem elektronischen Aufenthaltstitel übergeben. Alte Aufenthaltstitel werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Aufenthaltserlaubnisse gem. § 25 Abs. 3 AufenthG - A, C, D, U, V, W, X, Y, Z, Auskunft
Dienstleistung
+49 8441 27-5590 Pettenkoferstr. 5
Aufenthaltserlaubnisse gem. § 25 Abs. 3 AufenthG - B, G, H, I, J, K, L, M, O, P, Q, R, S, Auskunft
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+49 8441 27-5630 Pettenkoferstr. 5
Aufenthaltserlaubnisse gem. § 25 Abs. 3 AufenthG - E, F, N, T, Auskunft
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+49 8441 27-5620 Pettenkoferstr. 5
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+49 8441 27-5620 Pettenkoferstr. 5
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Aufenthaltsgenehmigungen - Sachbereichsleitung, Auskunft
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Ausländeramt

AdresseAusländeramt
Pettenkoferstraße 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-5550
Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.