Bestattungsrecht

Der Gesundheitliche Verbraucherschutz ist zuständig für:

  • Genehmigung und Erweiterung von Friedhöfen und Feuerbestattungsanlagen.
  • Schließung von Friedhöfen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. 

Bei einem vorhandenen Bebauungsplan ist anstelle der bestattungsrechtlichen Genehmigung eine baurechtliche Genehmigung einzuholen.

Fachaufgaben werden vom Gesundheitsamt wahrgenommen.

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Gerle-Müller, Ursula
Sachgebietsleiterin
+49 8441 27-5400 +49 8441 27-5900 Löwenstraße 2, 1. OG, L101

Gesundheitlicher Verbraucherschutz

AdresseGesundheitlicher Verbraucherschutz
Löwenstraße 2, 1. OG
85276   Pfaffenhofen
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-5410 od. -5420
Fax: +49 8441 27-5450
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr