Veranstaltungen auf Straßen / Wallfahrten und Brauchtumsveranstaltungen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen im Regelfall der Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Bei Veranstaltungen, die ausschließlich auf Gemeindestraßen einer Gemeinde stattfinden, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Wenn auch Bundes-, Staats- oder Kreisstraßen betroffen sind, ist das Landratsamt - Straßenverkehrsbehörde - zuständig.
Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können, muss der Antrag vollständig, innerhalb einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Arbeitstagen, eingehen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- evtl. Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (Landkreis) bzw. Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (StBA Ingolstadt)
Bei kleineren kirchlichen und örtlichen Veranstaltungen sowie bei Wallfahrten ist der Antrag direkt bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde) einzureichen.
Hierzu zählen u.a. folgende Veranstaltungen:
- Wallfahrten, welche innerhalb des Landkreises Pfaffenhofen stattfinden (< 150 Personen),
- Kirchliche Prozessionen, Umgänge sowie örtliche Brauchtumsveranstaltungen mit weniger als 150 Teilnehmern,
- Straßensperrungen unter 30 Minuten, welche durch die FFW abgesichert werden, auch dann, wenn das qualifizierte Straßennetz (Kreis-, Staats- und/oder Bundesstraße) betroffen ist.
Nicht unter diese Regelung fallen:
- Wallfahrten, welche über die Landkreisgrenze Pfaffenhofen verlaufen,
- Straßensperrungen bei z. B. Festumzügen, Straßenfesten ab 30 Minuten, wenn eine Sperrung des qualifizierten Straßennetzes erforderlich ist oder deren Umleitungsstrecke über das qualifizierte Straßennetz verläuft.
In diesen Fällen ist der Antrag beim Landratsamt Pfaffenhofen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen:
- Anzeige einer Wallfahrt
- genauer Streckenplan
- Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Erforderliche Unterlagen für sonstige Veranstaltungen (Straßenfeste, etc.):
siehe Punkt "Veranstaltungen auf Straßen"
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsgrund
- Anzeige einer Wallfahrt
- Erklärung des Veranstalters für die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
- Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (Landkreis)
- Erklärung der Gemeinde zur Beschaffung von Verkehrszeichen (StBA Ingolstadt)
- Fasching - Umzüge - Brauchtumsveranstaltungen
- Sondernutzung nach Straßenrecht (kommunaler Bereich) online
Straßenverkehrsbehörde
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr