Einreise / Rückreise
Anmeldepflicht
Bitte füllen Sie vor der Einreise aus einem Risikogebiet die digitale Einreiseanmeldung aus.
Testpflicht
Grundsätzlich besteht für alle Einreisenden aus einem Risikogebiet eine Testpflicht. Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen (max. 48 Stunden alt) oder umgehend zum Testen gehen.
Neben den PCR-Tests sind hierbei auch Schnelltests anerkannt. Das negative Testergebnis muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreise beim Gesundheitsamt (corona-reiserueckkehrer@landratsamt-paf.de) vorgelegt werden.
Von der Test- und Vorlagepflicht sind u. a. ausgenommen:
- Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben
- Personen, die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben und dort Verwandte ersten Grades oder ihren Lebenspartner besucht haben
Achtung: Bei der Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet gelten die o. g. Ausnahmen nicht. Außerdem muss bei der Einreise aus einen Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet das negative Testergebnis bereits bei der Einreise mitgeführt und dieses innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Alle Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht finden Sie in § 4 der CoronaEinreiseV.
Quarantänepflicht
Grundsätzlich sind alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten zu einer 10-tägigen Quarantäne verpflichtet. Durch einen zweiten Test am 5. Tag nach der Einreise besteht die Möglichkeit sich früher aus der Quarantäne „freizutesten“. Für bestimmte Personengruppe legt die Einreisequarantäneverordnung (EQV) zudem Ausnahmen fest (z. B. bei Familienbesuchen).
Achtung: Bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet besteht eine 14-tägige Quarantänepflicht. Eine Verkürzung der 14 Tage durch einen negativen Test ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur EQV stellt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Verfügung.