Beurkundungen

Die Urkundsbeamtin des Sachgebiets Familie, Jugend, Bildung ist befugt, Beurkundungen und Beglaubigungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII vorzunehmen.

Dabei handelt es sich vorwiegend um Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen und Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern.

Die Beurkundung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung und persönlich vor einer Beurkundungsperson erfolgen.

Damit ein Beurkundungstermin vereinbart werden kann, benötigen wir vorab die erforderlichen Unterlagen:

  • gültige Ausweisdokumente 
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass
  • Unterlagen über die Höhe des zu beurkundenden Unterhalts
  • bisherige Unterhaltsverpflichtung

Gegebenenfalls können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Sobald alle Unterlagen eingegangen sind, kann ein Beurkundungstermin vereinbart werden.

Zuständigkeiten

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Weisser, Elisabeth
Mitarbeiterin
+49 8441 27-113 +49 8441 27-13113 C109
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Hufnagl, Daniela
Sachgebietsleiterin
+49 8441 27-233 +49 8441 27-13233 C107
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Wenhuda, Angelika
Mitarbeiterin
+49 8441 27-180 +49 8441 27-13180 C103

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