Vertragsnaturschutzprogramm

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert.

Im Landkreis Pfaffenhofen betreut die untere Naturschutzbehörde derzeit 550 Verträge mit rund 2.000 Hektar im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms. 

Landwirtinnen und Landwirte, die auf freiwilliger Basis die oftmals beschwerliche Nutzung von artenreichen Wiesen, Weiden, Teiche, Äckern und Wäldern nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag entsprechend der getroffenen Maßnahmen eine angemessene Entschädigung. Die Förderung soll dazu dienen, Kosten und Einkommensverluste die durch die nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen entstehen auszugleichen. Die Zielsetzungen umfassen den Schutz der Arten- und Sortenvielfalt sowie die Erhaltung und Vernetzung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren. Naturverträgliche Landnutzung ist der beste Garant für artenreiche und vielfältige Lebensräume. Um die Belange des Naturschutzes und die Interessen der Landnutzer unter einen Hut zu bringen, setzt die Bayerische Staatsregierung auf den kooperativen Naturschutz. Herzstück der Naturschutzförderprogramme ist das Vertragsnaturschutzprogramm. Es honoriert die pflegliche Bewirtschaftung von Flächen in ökologisch wertvollen Gebieten. Hierbei unterscheidet sich das VNP Offenland und das VNP Wald.

Landwirtinnen und Landwirte verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. Dabei werden Grundleistungen wie die späte Mahd und Düngeverzicht einer Wiese oder die extensive Beweidung flexibel mit Zusatzleistungen kombiniert.

FÖRDERFÄHIG ist die Bewirtschaftung von:

  • Wiesen
  • Weiden
  • Äckern
  • erwerbswirtschaftlich genutzten Teichen

wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht und sich die Fläche in folgenden Gebieten befindet:

  • Lage in: Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, gesetzlich geschützte Biotope, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebiete
  • nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile
  • Flächen mit Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten
  • Flächen zum Aufbau des Biotopverbunds nach Art. 19 Abs. 1 BayNatSchG
  • Gewässerrandstreifen
  • Flächen, auf denen eine besonders naturverträgliche Weidetierhaltung gefördert wird

ANTRAGSBERECHTIGTE

  • Landwirte,
  • Zusammenschlüsse von Landwirten sowie sonstige Landbewirtschafter,
  • anerkannte Naturschutzverbände,
  • Landschaftspflegeverbände.

In einem Beratungsgespräch wird für jede Fläche ein individuelles Konzept erstellt, das den Zielen des Naturschutzes und den Möglichkeiten und Interessen des Betriebes gleichermaßen dienen soll.

Beispiel:

Ein konventioneller Hopfenbauer bewirtschaftet zusätzlich einige Grünlandflächen. Davon sind 2 ha in einiger Entfernung von der Hofstelle wenig ertragreich. Gleichzeitig ist ein Revier der gefährdeten Heidelerche bekannt. Der Landwirt entscheidet sich, mit diesen Grenzertragsflächen am VNP teilzunehmen. Sie sollen in den nächsten fünf Jahren erst nach dem 1. Juli mit Mähgutabfuhr gemäht werden und erhalten weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittelgaben. Ein Altgrasstreifen wird jährlich stehen gelassen.

  • Für die Grundleistung, die Mahd nach dem 1. Juli erhält der Landwirt pro ha 370 Euro pro ha im Jahr
  • Für den Verzicht von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erhält der Landwirt weitere 150 Euro pro ha und Jahr.
  • Für den Altgrasstreifen wird weiterhin ein Erschwernisausgleich von je 80 Euro pro ha im Jahr gewährt

⇒ Der Landwirt erhält somit 600 Euro/ha, also im Jahr 1.200 Euro VNP-Förderung für die Bewirtschaftung von 2 ha mit den genannten Vorgaben. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren und kann anschließend verlängert werden.

Nach der Hauptnutzung (1. Schnitt nach dem 01.07. und Mähgutabfuhr) bestehen meist keine Einschränkungen für die Zahl weiterer Schnitte. Auch eine Nachbeweidung im Herbst ist fast immer möglich.

Waldbewirtschafter verpflichten sich, zwölf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften. Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume in Kommunal- und Privatwäldern gesichert.

FÖRDERFÄHIG ist die Bewirtschaftung von

  • Kommunalwälder
  • Privatwäldern

wenn die Maßnahme der naturschutzfachlichen Zielsetzung entspricht, diese sind z.B.:

  • Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
  • Erhalt von Biotopbäumen
  • Belassen von Totholz
  • Erhalt von Biberlebensräumen
  • Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen

 ANTRAGSBERECHTIGTE

  • Private und körperschaftliche Waldbesitzer,
  • Rechtler,
  • von Waldbesitzern beauftragte Vereine,
  • Verbände und
  • Vereinigungen von Waldbesitzern

Antragstellung:

  1. Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Pfaffenhofen auf. Um die Maßnahmen auf die lokalen Gegebenheiten abzustimmen, besichtigt die UNB im Sommer geeignete Flächen, um diese für die Antragsphase im kommenden Januar vorzumerken. Aufgrund des hohen Interesses am Vertragsnaturschutzprogramm Offenland hat das Landratsamt ein Online Formular zur Vormerkung Ihrer Fläche zur Bewertung im Sommer 2023 eingerichtet.

    Hinweis: Sollten Sie Interesse am VNP Wald haben, bitten wir um telefonische Rückmeldung bei der UNB, da die Maßnahmen in enger Abstimmung mit den zuständigen Revierförstern erfolgen und die UNB gerne die Kontakte vermittelt.

  2. Bei der Bewertung der Fläche durch die UNB wird geprüft, ob diese die Bedingungen des Natur- und Artenschutzes erfüllen und abgestimmt welche Maßnahmen möglich sind.

  3. Die untere Naturschutzbehörde erstellt zusammen mit dem Antragssteller ein Bewertungsblatt mit genauer Flächendarstellung und Auflistung der Maßnahmen und übermittelt dieses an die Landwirtschaftsverwaltung während der Antragsphase (Januar – Februar) und an den/die Antragsteller/-in.

  4. Die finale Antragstellung erfolgt beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Pfaffenhofen.

Hinweis:  

Für die Eingabe in das VNP-Datenbankprogramm wird von der UNB die Fläche Ihres Feldstückes aus iBALIS kopiert. Daher müssen Änderungen am Feldstück (z.B. räumliche Anpassungen oder Änderung des Bewirtschafters) vor der Aufnahme in das VNP beim AELF erfolgen. Werden angrenzende Flächen an bestehende VNP-Flächen aufgenommen, müssen diese i.d.R. zusammengefasst werden.

      

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Wenger, Franziska
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Natur, Klima, Energie

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