Beförderungspflichtige Schüler/innen

  • Gymnasien
  • Berufsfachschulen
  • Wirtschaftsschulen
  • Schüler der M-Klassen an Mittelschulen
  • Schüler/innen, die das Berufsgrundschuljahr besuchen 

Der Schulweg muss in einer Richtung länger als drei Kilometer sein.

Mit dem Erfassungsbogen können Sie die Übernahme der Beförderungskosten beantragen.

  • Teils öffentliche Linien
  • Teils Schulbusse
  • Unternehmen hat die Konzession für die zu fahrende Strecke
  • Landkreis hat wenig Einfluss auf die Gestaltung des Fahrplans
  • Landkreis muss die Fahrkarten für die Schüler kaufen
  • Beschwerden werden an die entsprechenden Unternehmen weitergegeben
  • Fahrplan wird von den Sachbearbeitern der Schülerbeförderung im Benehmen der Unternehmen festgelegt
  • Werden in Form einer Tagespauschale an den Unternehmer bezahlt
  • Alle Fahrpläne werden an den weiterführenden Schulen des Landkreises veröffentlicht
  • Schulbuslinien sind immer auf farbige Blätter gedruckt

    Farben
    nach Pfaffenhofen: gelb
    nach Wolnzach: grün
    nach Geisenfeld: blau
    nach Manching: orange

    Öffentlichen Linien werden auf anders farbigem Papier gedruckt

Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Kappelmeier, Marion
Mitarbeiterin
+49 8441 27-434 +49 8441 27-13434 C212
Metzger, Josefine
Mitarbeiterin
+49 8441 27-434 +49 8441 27-13434 C212
Pils, Gabriele
Mitarbeiterin
+49 8441 27-424 +49 8441 27-13424 C212

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

AdresseHauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-271
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr