Begutachtung
Der ärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erstellt Gutachten und Gesundheitszeugnisse auf Grund gesetzlicher Vorgaben und Bestimmungen. In der Regel ist ein Anschreiben eines berechtigten Auftraggebers vorzulegen, aus dem Zweck und Inhalt der Untersuchung hervorgehen.
Untersuchungsanlässe sind zum Beispiel:
- Einstellung, Beurteilung der Dienstfähigkeit
- Überprüfung der Schulfähigkeit, Prüfungsverhinderung
- Amtsärztliche Begutachtung – Notwendigkeit einer Kurmaßnahme (Beihilfe)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
| Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8441 27-1400 | Krankenhausstraße 70a | gesundheitsamt-verwaltung@landratsamt-paf.de |
Gesundheitsamt
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Das Gesundheitsamt ist derzeit telefonisch wie folgt erreichbar:
Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr,
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