Staatsangehörigkeitsrecht / Einbürgerung

Die Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zu einem bestimmten Staat. Hieraus leiten sich Rechte und Pflichten ab. Die Staatsangehörigkeit, der Erwerb und Verlust sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) und in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) geregelt.
 

Nähere Informationen zur Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Nähere Informationen zur Prüfung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung) finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Mit einem Quick-Check, den Sie unter dem nachfolgendem Link finden, können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Das Einreichen von Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich. Bitte reichen Sie den Antrag auf Einbürgerung erst nach vorheriger Rücksprache mit unserer Staatsangehörigkeitsbehörde ein.

Nähere Informationen zur Prüfung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung) finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Mit einem Quick-Check, den Sie unter dem nachfolgendem Link finden, können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Das Einreichen von Anträgen in Papierform ist neben der digitalen Antragstellung natürlich weiterhin möglich. Bitte reichen Sie den Antrag auf Einbürgerung erst nach vorheriger Rücksprache mit unserer Staatsangehörigkeitsbehörde ein.

Nähere Informationen zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Ergänzende Informationen:

Frühere Vorschriften, welche die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises verlangten, sind nun weitgehend aufgehoben. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird nur dann ausgestellt, wenn ein Sachbescheidungsinteresse (behördliches Verlangen) nachgewiesen wird. Ist dies nicht gegeben, kann eine Ausstellung nicht erfolgen.

Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde zu stellen. Den Vordruck hierfür erhalten Sie nach telefonischer oder persönlicher Beratung.

Nähere Informationen zur Beantragung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Nähere Informationen zur Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

Nähere Informationen zur Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:

Zum Online-Antrag gelangen Sie mit nachfolgendem Link:

    

Gerne steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsbehörde für weitere Fragen telefonisch
oder unter der E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@landratsamt-paf.de zur Verfügung.

   

Informationen zur geplanten Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht

Leider sind der Staatsangehörigkeitsbehörde Pfaffenhofen a.d.Ilm keine Informationen bekannt, ob der Gesetzesentwurf tatsächlich umgesetzt wird oder zu welchem Zeitpunkt eine solche Gesetzesreform in Kraft treten könnte.

Deshalb bitten wir Sie, von Anfragen abzusehen und das tagespolitische Geschehen weiterhin zu verfolgen.

Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung und will dadurch ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht schaffen.

Diese Gesetzesänderung soll im Wesentlichen folgende Änderungen umfassen:

  • Mehrfachstaatsangehörigkeit
  • Einbürgerung in der Regel nach fünf Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren
  • Erleichterung der Einbürgerung für Angehörige der sog. Gastarbeitergeneration, indem für diese Gruppe das nachzuweisende Sprachniveau gesenkt wird
  • Allgemeine Härtefallregelung für den erforderlichen Sprachnachweis
  • In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen mit ihrer Geburt deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger werden, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Ansprechpartner Telefon Telefax Zimmer
Heinrich, L.
Mitarbeiterin
+49 8441 27-5510 +49 8441 27-5935 Pettenkoferstr. 5
Herberichs, M.
Mitarbeiterin
+49 8441 27-5690 +49 8441 27-5936 Pettenkoferstr. 5
Saule, S.
Mitarbeiter
+49 8441 27-5692 +49 8441 27-5934 Pettenkoferstr. 5

Ausländeramt

AdresseAusländeramt
Pettenkoferstraße 5
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-5550
Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do., Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Der Sachbereich Aufenthaltsgenehmigungen ist nur zu diesen festen Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo., Mi., Do., Fr. 11:00 - 12:00 Uhr und Mo., Mi. und Do. 13:30 - 15:00 Uhr.
Dienstags ist Bearbeitungstag, das Ausländeramt ist am Dienstag ganztägig geschlossen. An diesem Tag ist das Ausländeramt weder persönlich noch telefonisch erreichbar.