Soziales Entschädigungsrecht, insbesondere Kriegsopferfürsorge

Die Kriegsopferfürsorge gewährt Kriegsbeschädigten oder deren Hinterbliebenen finanzielle Hilfe, soweit diese selbst kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Die Hilfe kann je nach Einzelfall laufende monatliche Zahlungen oder auch nur einmalige Beihilfen, wie etwa Erholungshilfen, umfassen.

Für stationäre Hilfeleistungen sind in Bayern die Bezirke zuständig.

Weitere Informationen zu diesem Themenbereich erteilt Ihnen auch der VdK Sozialverband Bayern, Kreisgeschäftsstelle Pfaffenhofen,
Moosburger Straße 11, 85276 Pfaffenhofen, Tel.: +49 8441 3913.

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Hauptmann, Manuel
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