Antrag wegen Verlust / Diebstahl der Fahrerlaubnis

  • Hauptwohnsitz im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
  • Persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde, zwecks Leistung der Unterschrift für den Kartenführerschein
  • Führerscheinantrag
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein auch ihre Unterschrift beinhaltet, die persönlich geleistet werden muss)
  • biometrisches Lichtbild neuesten Datums, 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und mit unverdeckten Augen in Frontalaufnahme, Lichtbild nicht älter als 6 Monate (gemäß Passverordnung)
  • Karteikartenabschrift von der letzten Ausstellungsbehörde (erforderlich, wenn eine Fahrerlaubnis nicht durch das Landratsamt Pfaffenhofen erteilt wurde)
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verlust/Diebstahl des Führerscheines. Diese kann direkt beim Landratsamt Pfaffenhofen oder bei einem Notar abgegeben werden. Die Versicherung an Eides statt entfällt, wenn der Führerschein gestohlen wurde und eine Diebstahlsanzeige von der Polizei, in deutscher Sprache, vorgelegt wird.
  • Gebühr: Kartenführerschein mit Direktversand 34,00 € (Gebührenordnung Stand: 01.01.2021).
    Der Kartenführerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause gesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch besteht auch die Möglichkeit der Abholung.

Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde

AdresseFührerschein - Fahrerlaubnisbehörde
Pettenkoferstraße 5
85276   Pfaffenhofen
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-5070
Fax: +49 8441 27-5979
Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

       

Neue Öffnungszeiten ab 21. Mai 2024:

Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12.30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

     

Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr

    

Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.