Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Flensburg)

Ab 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im Fahreignungsregister.

Auskunft erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg. Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister ein Identitätsnachweis beizufügen.

Dem Auskunftsformular sind entweder:

  • eine "amtlich beglaubigte" Unterschrift durch eine siegelführende Stelle
    oder
  • "Ihre persönliche" Unterschrift (nicht "amtlich beglaubigt") mit einer vergrößerten Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses beizufügen.

Seit dem 2. Mai 2011 bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Möglichkeit den Antrag über den eigenen Punktestand online zu stellen.
Diesen Service können die Inhaber des neuen Personalausweises (ab 01.11.2010) in Anspruch nehmen, die zudem über ein Kartenlesegerät, die AusweisApp und über die Online-Ausweisfunktion verfügen.

Dieser Antrag kann über die Website des Kraftfahrbundesamtes (KBA) gestellt werden. Aus Datenschutzgründen wird die Auskunft per Post verschickt.
Mittelfristig soll es diese auch online.

Sie können sich auch auf der Homepage beim Kraftfahrt-Bundesamt informieren.

Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde

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Mo. - Fr. 08:00 - 12:30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

       

Neue Öffnungszeiten ab 21. Mai 2024:

Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12.30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

     

Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr

    

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