Ausländische Fahrerlaubnis / Führerschein

Inhaber einer Fahrerlaubnis aus der Europäischen Union/des Europäischen Wirtschaftsraums und Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse haben grundsätzlich das Recht, in der Bundesrepublik Deutschland im Umfang ihrer ausländischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge zu führen.

Voraussetzung ist die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis. Mit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes gibt es - je nach Ausstellungsstaat des Führerscheins - rechtliche Konsequenzen, auf die nachfolgend näher eingegangen wird.

Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde

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Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

       

Neue Öffnungszeiten ab 21. Mai 2024:

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Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

     

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Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr

    

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