Fahrerlaubnisbehörde
Bei der Fahrerlaubnisbehörde gelten ab der Kalenderwoche 21, also ab 20. Mai, geänderte Öffnungszeiten:
- Montag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
- Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag von 14 bis 17 Uhr
Ein persönlicher Termin ist wie bisher auch nur mit vorheriger Buchung möglich.
Außerdem werden feste Telefonzeiten eingeführt: Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. +49 8441 27-5070 erreichbar.
QR-Code-Terminvereinbarung:
Ab Dienstag, 19.03.2024 ist für eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde immer ein gebuchter Termin erforderlich.
Bitte beachten sie:
- Es können weiterhin online Termine vereinbart werden (für die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde).
Die Möglichkeit dazu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
- Es werden alle verfügbaren Termine für max. 30 Tage im Voraus angezeigt. Lassen sich zu gewissen Zeiten keine Termine auswählen, so stehen leider keine Kapazitäten mehr zur Verfügung.
- Um die nachfolgenden Termine halten zu können, bitten wir um Verständnis, dass nur die angemeldeten Vorgänge bearbeitet werden können. Auch verspätet wahrgenommene Termine können leider nicht bearbeitet werden.
- Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie für die Zulassungsbehörde hier bzw. für die Fahrerlaubnisbehörde hier.
- Informationspflichten - Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DGVO)
- Scheckkartenführerschein / Fahrerlaubnisklassen / Pflichtumtausch
- Umtausch in den EU-Kartenführerschein
- Antrag wegen Verlust / Diebstahl der Fahrerlaubnis
- Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
- Verlängerung der Klasse/n C1, C1E, C, CE (LKW) oder D1, D1E, D, DE (Kraftomnibus)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
- Antrag Fahrerqualifizierungsnachweis nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) Neu 23.05.2021
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Antrag Internationaler Führerschein
- Erteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, Verzicht oder Versagung
- Ausländische Fahrerlaubnis / Führerschein
- Führerschein auf Probe
- Fahreignungs-Bewertungssystem
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Flensburg)
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Reisner,
M.
Sachbereichsleiterin
|
+49 8441 27-5090 | +49 8441 27-5975 | Pettenkoferstr. 5, PS009 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Kastl,
J.
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-5170 | +49 8441 27-5979 | Pettenkoferstr. 5, PS007 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Kopold,
B.
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-5170 | +49 8441 27-5979 | Pettenkoferstr. 5, PS007 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Kutschka,
S.
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-5700 | +49 8441 27-5976 | Pettenkoferstr. 5, PS009 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Mehmeti,
A.
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-5070 | +49 8441 27-5979 | Pettenkoferstr. 5, PS007 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Ottopal,
M.
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-5180 | +49 8441 27-5979 | Pettenkoferstr. 5, PS007 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Reichenender,
J.
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-5770 | +49 8441 27-5979 | Pettenkoferstr. 5, PS007 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Schmeller,
V.
Mitarbeiterin
|
+49 8441 27-5802 | +49 8441 27-5979 | Pettenkoferstr. 5, PS007 | fahrerlaubnisbehoerde@landratsamt-paf.de |
Führerschein - Fahrerlaubnisbehörde
Mo., Do. und Fr. 08:00 - 12.30 Uhr
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung
Die Fahrerlaubnisbehörde ist nur zu diesen festen Zeiten unter der Tel. +49 8441 27-5070 telefonisch erreichbar:
Mo. und Mi. 14:00 - 16:00 Uhr und Do. 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag ist Bearbeitungstag. Die Fahrerlaubnisbehörde ist am Dienstag ganztägig und Mittwoch Vormittag geschlossen, die Fahrerlaubnisbehörde ist weder persönlich noch telefonisch erreichbar.