Allgemeine Informationen für Tierhalter

Die grundlegende Anforderung an jede Tierhaltung ist im § 2 des Tierschutzgesetzes formuliert:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

  • muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
  • darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 
  • muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Außer für die Haltung von Hunden (Tierschutz-Hundeverordnung) gibt es keine verbindlichen Detailregelungen. Als Beurteilungsgrundlage werden Gutachten von anerkannten Sachverständigen oder -gruppen herangezogen. Eine Reihe dieser Gutachten wurde im Auftrag des Bundes erstellt. Die tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) hat ebenfalls zahlreiche Stellungnahmen zu speziellen Fragen herausgegeben.

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