Erweitertes Führungszeugnis in der Jugendarbeit
Das Landratsamt Pfaffenhofen hat in Sachen „Führungszeugnis für Ehrenamtliche“ alle Vorsitzenden der Vereine angeschrieben, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten. Was haben die Vereine weiter zu tun? Der Vorsitzende fordert die ehrenamtlich tätigen Personen, die Kinder und Jugendliche betreuen, schriftlich auf, das erweiterte Führungszeugnis bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.
Ehrenamtlich Tätige können von den Gebühren befreit werden. Die ehrenamtlich Tätigen erhalten vom Verein eine Bestätigung über ihr Ehrenamt. Das erweiterte Führungszeugnis wird dann dem Antragsteller zugesandt.
Nach der „Pfaffenhofener Variante“ gibt es für den weiteren Vollzug folgende zwei Möglichkeiten:
Entweder der Jugendbetreuer legt das ihm ausgestellte Führungszeugnis dem Vorsitzenden vor, dieser nimmt es zur Kenntnis und trägt in eine Liste ein, wann ihm das Führungszeugnis gezeigt wurde und vermerkt „keine einschlägigen Vorstrafen“.
Oder der Jugendbetreuer nutzt den Service des Landratsamts und legt das Führungszeugnis dem Koordinierungszentrum Bürgerschaftliches Engagement am Landratsamt Pfaffenhofen vor. Dieses Angebot kann auch in der Außenstelle Nord des Landratsamts in Vohburg angenommen werden. Gerne kann das Führungszeugnis auf freiwilliger Basis auch per Post, Fax oder E-Mail an die Servicestelle Hauptplatz übermittelt werden. Hier erhält er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die er seinem Vereinsvorsitzenden weiterleiten kann.
Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann gemäß § 30 b BZRG ein Europäisches Führungszeugnis erteilt werden.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum erweiterten Führungszeugnis in der ehrenamtlichen Jugendarbeit:
- Merkblatt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Vereinbarung zur Umsetzung Informationsschreiben
- Vordruck zur Gebührenbefreiung
- Merkblatt zur Gebührenbefreiung
- Vordruck zur Bestätigung zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt
- Vordruck Verpflichtungserklärung
- Liste zur Erfassung der Einsichtnahmen
- Rechtliche Grundlagen
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
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Dürr, Elke
Sachgebietsleiterin
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