Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm ist bemüht, seine Internetangebote in Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.landkreis-pfaffenhofen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den entsprechenden Rechtsvorschriften teilweise vereinbar. Die Angebote, die derzeit nicht voll umfänglich barrierefrei zugänglich sind, werden sukzessive entsprechend angepasst. Hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Wenden Sie sich gerne über unser Kontaktformular an uns. Telefonisch erreichen Sie uns unter der Nummer +49 8441 27-260.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zuständige Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail bitv@bayern.de 
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde zuletzt am 03.08.2022 überprüft.