Finanzielle Unterstützung

Bei Fragen finden Sie unter den angegebenen Stellen Ansprechpartner, die Sie gerne zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung beraten.

Das Caritas-Zentrum Pfaffenhofen bietet Unterstützung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen und Lebensfragen, auch in finanziellen Notlagen und Behördenangelegenheiten.

Jugendliche und Erwachsene können über das Amt für Ausbildungsförderung finanzielle Unterstützung für die Ausbildung (Schüler-BAföG) oder die Fortbildung (Aufstiegs- oder Meister-BAföG) erhalten.

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Kinder erhalten unter bestimmten Bedingungen einen monatlichen Zuschuss für Sportvereine, Musikunterricht oder sonstige geleitete Freizeitaktivitäten. Gemeinschaftliche Mittagessen in Kindertagesstätten oder Schulen werden ebenso wie Schulwegkosten – welche nicht durch die Schülerbeförderung abgedeckt sind – gefördert. Zusätzlich kann eine pauschale Unterstützung für den Schulbedarf beantragt werden.

Der Verein Familien in Not e.V. ist ein Hilfsfonds, der Einzelpersonen und Familien sowie karitative Organisationen und Betreuungseinrichtungen in finanziellen Notlagen im Landkreis Pfaffenhofen mit Zuschüssen und zinslosen Darlehen unterstützt.

Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen decken können, haben einen Anspruch auf Grundsicherung. Voraussetzung ist, dass bereits das Rentenalter erreicht wurde oder eine Erwerbsminderung vorliegt.

Das Jobcenter Pfaffenhofen gewährleistet durch die Auszahlung der Grundsicherung den Lebensunterhalt von Arbeitsuchenden. Es betreut die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld und vermittelt sie an potenzielle Arbeitgeber. Es fördert außerdem Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen.

Eltern, welche über ein geringes Familieneinkommen verfügen und die gesetzliche Einkommensgrenze nicht übersteigen, können auf Antrag die Teilnahmebeiträge (Grundgebühren) der Kindertageseinrichtungen ganz oder teilweise übernommen bekommen.

Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen und mittleren Einkommen finanziell. Den Kinderzuschlag können Eltern bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Mit dem KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob der Kinderzuschlag für Sie in Betracht kommt. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie danach direkt online erstellen. Erfahren Sie, ob Sie die Leistung erhalten können und wie Sie sie beantragen:

Aktuell bietet die Familienkasse Bayern Süd für die Bürger des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm Sprechtage zum Thema Kindergeld, Kinderzuschlag und sonstige Familienleistungen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Sprechstunden Familienkasse 2024

Die „KoKi“ ist eine Fachberatungsstelle für junge Familien. Unter anderem berät sie zu den verschiedenen finanziellen Leistungen für Familien wie dem Kinderzuschlag, Kindergeld, Elterngeld oder Familiengeld.

Ist jemand nicht krankenversichert, können auf Antrag die Kosten für die stationäre Behandlung im Krankenhaus übernommen werden.

In dieser Liste finden Sie materielle Unterstützungsangebote. Unter anderem werden Kleidung, Nahrungsmittel oder Hausrat kostenlos oder zu einem vergünstigten Preis an bedürftige Bürger abgegeben.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Pfaffenhofen gibt es eine zentrale Pflegeberatungsstelle im Landratsamt, den Pflegestützpunkt. Dieser berät unter anderem auch zu allen finanziellen Leistungen, die bei der Pflege von Angehörigen beantragt werden können.

Die Schuldnerberatung des Caritas-Zentrums Pfaffenhofen ist ein Angebot an Menschen, die, egal aus welchen Gründen, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, nicht mehr weiter wissen….

Die Schwangerenberatung unterstützt bei allen sozialen und finanziellen Fragen rund um die Schwangerschaft. Unter anderem berät sie zu den Themen Elterngeld, Kindergeld, Zuschuss zur Babyerstausstattung und Verhütungsmittelfonds.

Ein alleinerziehender Elternteil kann einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt zahlt, um die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern.

Der Staat leistet einkommensschwachen Bürgern bei ihren Wohnkosten eine finanzielle Hilfe.

Für Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach Art. 11 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes nicht übersteigt, wird der Bau oder Kauf einer neuen Immobilie, der Kauf einer gebrauchten Immobilie und die Anpassung des Wohnraums an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert. Die Antragsteller müssen mindestens 20% der veranlassten Gesamtkosten selbst tragen können (Bargeld und Selbsthilfe).