Finanzielle Leistungen für Familien

In Deutschland gibt es derzeit viele Leistungen und Angebote für Familien. Die einzelnen Leistungen werden durch unterschiedliche Behörden und Einrichtungen erbracht. Familien rufen ihre Ansprüche auf Leistungen daher meist nicht ab, weil sie unbekannt oder die bürokratischen Hürden zu hoch sind.

Die Arbeitsgruppe „Finanzielle Leistungen für Familien“ des Bündnisses für Familien im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hat sich zum Ziel gesetzt, den Zugang für Familien zu bestehenden Leistungen und Hilfen zu erleichtern. Durch den Zusammenschluss der Netzwerkpartner soll über eine Lotsenfunktion Familien kein Anspruch mehr verloren gehen.  

Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Studierenden-BAföG wenden Sie sich bitte an das zuständige Studierendenwerk an Ihrem Studienort.

Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.

Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden.

Agentur für Arbeit

Online-Angebote: Hier gelangen Sie zum Online-Antrag
Kontaktdaten: Hier finden Sie die kostenfreie Servicerufnummer und die Servicezeiten sowie die online-Kontaktmöglichkeiten.

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.

Ansprechpartner

Kontaktdaten der beiden Leistungsträger - Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn - finden Sie hier.

Diese Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Wenn sie zu wenig Geld haben, um an Angeboten von Schule und Kindertagesstätten oder im Bereich Freizeit und Kultur teilzunehmen, können die Kosten bezuschusst werden.

Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld), Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Jobcenter Pfaffenhofen

(für Bezieher von Grundsicherungsgeld - bisher Bürgergeld)

Adresse: Hauptplatz 39, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen.  

Sozialhilfeverwaltung - Bildungs- und Teilhabestelle

(für Bezieher von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: BildungundTeilhabe@landratsamt-paf.de
Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.  

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt oder eine Erwerbstätigkeit von maximal 32 Wochenstunden ausübt, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Service-Telefon vor Antragstellung: 0931 32090929
Zur Online-Terminbuchung
Weitere Informationen online auf zbfs.bayern.de

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Pfaffenhofen

Adresse: Krankenhausstr. 73, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen.

Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren.

Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Weitere Informationen und den Zugang zum Onlineantrag auf zbfs.bayern.de.

Bedürftige Personen, die durch Alter oder dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, können Grundsicherung beantragen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.

Grundsicherungsgeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Grundsicherungsgeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Jobcenter Pfaffenhofen

Adresse: Hauptplatz 39, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen.
Kontaktformular: Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushaltes sicher während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung & Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder.

Kindergeld bekommen Eltern zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld geben.

Familienkasse Bayern Süd

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über die www.familienkasse.de/mitteilungen oder eServices der Familienkasse möglich.

Aktuell bietet die Familienkasse Bayern Süd für die Bürger des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm Sprechtage zum Thema Kindergeld, Kinderzuschlag und sonstige Familienleistungen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.

Wer Kindergeld bekommt und dessen Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, hat möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob das auch für Sie zutrifft, können Sie ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.

Familienkasse Bayern Süd

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.
Onlinezugang: Alle Mitteilungen sind über die www.familienkasse.de/mitteilungen oder eServices der Familienkasse möglich.

Aktuell bietet die Familienkasse Bayern Süd für die Bürger des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm Sprechtage zum Thema Kindergeld, Kinderzuschlag und sonstige Familienleistungen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Landespflegegeld wird auf Antrag für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern als zusätzlicher jährlicher Einmalbetrag ausgezahlt – auch für Kinder.

Bayerisches Landesamt für Pflege

Kontaktdaten: Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf deren Webseite.

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.

Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.

Ansprechpartner

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.
Sind Sie gesetzlich familienversichert, finden Sie hier die Kontaktdaten des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Pfaffenhofen

Adresse: Krankenhausstr. 73, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen.

Für pflegebedürftige Menschen – das betrifft auch Kinder – werden je nach Pflegegrad vielfältige Leistungen gewährt. Während Pflegegeld erst ab Pflegegrad 2 gewährt wird, gibt es auch Leistungen, die bereits ab Pflegegrad 1 (z.B. i.R. des Entlastungsbetrages) gewährt werden können. Weitere Leistungen sind z.B. (technische) Pflegehilfsmittel bis hin zu Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Die Deutsche Rentenversicherung gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen-/Witwerrente (bei Tod des Ehe-Partners), eine Witwen-/Witwerrente für Geschiedene, eine Erziehungsrente (bei Tod des geschiedenen Ehepartners und Kindererziehung) und eine Rente für Waisen (bei Tod eines Elternteils oder beider Elternteile).

Ist der Tod auf einen Arbeits-/Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen, können auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden.

Deutsche Rentenversicherung

Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.

Gesetzliche Unfallversicherung

Sie finden alle Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.

Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z. B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.

Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.

Ansprechpersonen

Bei Fragen zur Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an das zuständige Studierendenwerk an Ihrem Studienort.

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.

Zu finanziellen und anderen Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung möchten wir Sie auf diese kompakte Zusammenfassung verweisen:

Personen mit geringem Einkommen hilft der Staat finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.

Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.

Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft bzw. Erstausstattung bei Geburt eines Kindes ist für Bezieher von Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld), Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen eine Kostenübernahme in Form von Gutscheinen oder pauschaler Geldleistung möglich.

Jobcenter Pfaffenhofen

(für Bezieher von Grundsicherungsgeld - bisher Bürgergeld)

Adresse: Hauptplatz 39, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen.  

Sozialhilfeverwaltung

(für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen)

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.  
Asylbewerber finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.  

Schwangere in wirtschaftlicher Notlage können evtl. Unterstützung durch die Gewährung von Stiftungsmitteln der Landesstiftung „Mutter und Kind in Not“ erhalten. Dies ist abhängig von der jeweiligen Einkommenssituation und der Notlage (z.B. kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen). Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Evtl. Leistungsansprüche über das Jobcenter oder die Sozialhilfeverwaltung sind zu berücksichtigen.

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Pfaffenhofen

Adresse: Krankenhausstr. 73, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen.

Bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung ist für Bezieher von Grundsicherungsgeld (bisher Bürgergeld), Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen eine Kostenübernahme in Form von Gutscheinen oder pauschaler Geldleistung bei Antragstellung vor der Beschaffung möglich.

Jobcenter Pfaffenhofen

(für Bezieher von Bürgergeld)

Adresse: Hauptplatz 39, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Landkreises Pfaffenhofen.  

Sozialhilfeverwaltung

(für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen)

Adresse: Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontaktdaten: Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.  
Asylbewerber finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Webseite.