Bayerische Ehrenamtskarte

Durch die vielen Menschen in unserem Landkreis, die ein Ehrenamt ausüben, wird der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft maßgeblich gestärkt. Als Zeichen der Anerkennung für die hohe Eigeninitiative und das bürgerschaftliche Engagement wird die „Bayerische Ehrenamtskarte“ des Freistaats Bayern verliehen.

Auch der Landkreis Pfaffenhofen möchte durch die Teilnahme an dieser Initiative all den Ehrenamtlichen im Landkreis danken und darauf hinwirken, dass noch mehr Bürger ehrenamtlich tätig werden.

   

Vorzüge der Ehrenamtskarte

Inhaber dieser Karte erhalten Ermäßigungen, z. B. in staatlichen bzw. städtischen Museen, öffentlichen Einrichtungen sowie zahlreichen privaten Unternehmen in ganz Bayern.

       

Bayerische Ehrenamtskarte

Wir machen mit:

     

Teilnahme als Akzeptanzstelle

Möchten auch Sie bürgerschaftliches Engagement unterstützen und in den Reihen ehrenamtlich Tätiger neue Kunden für sich gewinnen?
Lassen auch Sie Ihr Unternehmen, Gewerbe oder Ihren Verein als Akzeptanzstelle registrieren!

Logo Wir machen mit

Eine Ehrenamtskarte beantragen können Sie unter folgenden Voraussetzungen:

    

Ehrenamtskarte Blau

  • mindestens 2 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit
  • Zeitaufwand von durchschnittlich 5 Stunden wöchentlich bzw. mindestens 250 Stunden pro Jahr
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Wohnort im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
  • Kostenersatz ist zulässig (Grenze nach EStG)
    oder
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleiterkarte)
    oder
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Antragstellung über den jew. 1. Kommandanten)
  • Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich
  • als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD) 

         

    

Ehrenamtskarte Gold

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die das Feuerwehrehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichung des Bayerischen Innenministeriums für 25-jährige oder 40-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte. (Antragstellung über den jew. 1. Kommandanten bzw. Ortsvorsitzenden)
    oder
  • Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre jährlich 250 Stunden oder 5 Stunden pro Woche ehrenamtlich tätig waren. 

Eine Ehrenamtskarte wird nur auf Antrag ausgestellt!

Die Bestätigung bezüglich des Umfangs der geleisteten Arbeit erfolgt z. B. durch einen Vereinsvorstand.

     

Geltungsdauer

Die Ehrenamtskarte gilt grundsätzlich 3 Jahre und ist dann neu zu beantragen.

   

Gültigkeit - Übertragbarkeit

Die Verwendung der Karte erfolgt unter Benutzung eines amtlichen gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
Eine Übertragung ist nicht möglich!

      

Weitere Fragen und Antworten zur Ehrenamtskarte

  • Die Blaue Karte ist 3 Jahre gültig und muss nach Ablauf neu beantragt werden.
  • Die Goldene Karte ist unbegrenzt gültig.

Alle eingetragenen Akzeptanzstellen bieten für beide Karten die gleichen Vorteile!

  • Die Vergünstigungen erhält nur der Karteninhaber.
    Sie sollten sich bei der Vorlage der Ehrenamtskarte zusätzlich mit Personalausweis oder Führerschein ausweisen können.
  • Die angebotene Vergünstigung gilt nicht für Familienangehörige sofern Sie nicht selbst Ehrenamtskarteninhaber sind.

Ausschlaggebend für die Beantragung ist der Wohnort: Alle die im Landkreis Pfaffenhofen ihren Wohnsitz haben, können beim Landratsamt Pfaffenhofen eine Karte beantragen.
Alle anderen können bei ihrem jeweiligen Landratsamt, falls ihr Landkreis bei der Bayerischen Ehrenamtskarte mitmacht, eine Karte beantragen.
Alle beteiligten Landkreise finden Sie im Internet unter www.ehrenamtskarte.bayern.de "Wir machen mit"

Bitte lassen Sie Ihren Antrag von Ihrem Vorsitzenden, Vereinsvorstand, Kreisverband, o.ä. bestätigen.

Für Vereinsvorstände oder Vorsitzende kann ein Vertreter den Antrag bestätigen.

Feuerwehrdienstleistende können ausschließlich über Ihren 1. Kommandanten eine Karte beantragen.

Bitte geben Sie Ihre sämtlichen Ehrenämter an und vermerken Sie Ihre evtl. Position und den jeweiligen Zeitaufwand.

Falls Sie für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten, die nicht über Auslagenersatz oder Erstattung von Kosten hinausgeht (Grenze nach ESTG 3.000,-- €), dann können Sie die Ehrenamtskarte beantragen.

Die Ehrenamtskarte gilt bei allen akkreditieren Akzeptanzstellen des Freistaates Bayern, der Landkreise, Kommunen und Unternehmen/Geschäften. 

Einfach den Akzeptanzpartnervertrag downloaden, ausfüllen und an das Landratsamt Pfaffenhofen geben.

Ob Sie einen Bonus, Rabatt oder eine Zugabe geben liegt ganz bei Ihnen. Ebenso in welcher Höhe z.B. die Vergünstigung sein wird. Auch individuelle Aktionen oder Angebote können kurzfristig angeboten werden.

Es muss dem Landratsamt ein Akzeptanzpartnervertrag mit Ihnen vorliegen.
Außerdem müssen allen Inhabern einer Blauen oder Goldenen Ehrenamtskarte die gleichen Vergünstigungen zu Gute kommen.

       

Gefördert und unterstützt wird die Ehrenamtskarte vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

Weitere Informationen rund um diese Rabattkarte erhalten Sie unter www.ehrenamtskarte.bayern.de 

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