Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG und Aufstiegs- oder Meister-BAföG)

Um Jugendlichen und Erwachsenen eine gute Ausbildung oder berufliche Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit, Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder nach dem Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG - auch Meister-BAföG genannt) zu erhalten.

Ausbildungsförderung (BAföG) auch genannt: Schüler-BAföG

Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Ob die von Ihnen angestrebte Ausbildung gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:

  • Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
  • Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
  • Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen, sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?

Bei der Kreisverwaltung wird über das BAföG für Schüler entschieden. Das BAföG für die Auszubildenden an Abendgymnasien, Kolleg, Höheren Fachschulen und Akademien wird vom Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte des Auszubildenden liegt, bearbeitet.

Antragstellung Ausbildungsförderung (BAföG)

Aufstiegs- oder Meister-BAföG - Förderung von Vollzeitmaßnahmen

Ziel der Aufstiegsfortbildungsförderung ist es, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Aufstiegs- oder Meister-BAföG - Förderung von Teilzeitmaßnahmen 

Ziel der Aufstiegsfortbildungsförderung ist es, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit / Teilzeit / schulisch / außerschulisch / mediengestützt / Fernunterricht). Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.   

Antragstellung Aufstiegs- oder Meister-BAföG (AFBG)

Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht.

Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

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Am Mittwoch ist Bearbeitungstag.

Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch ganztägig geschlossen. Die Wohngeldstelle ist am Mittwoch weder persönlich noch telefonisch erreichbar.

Die Telefonzeiten der Wohngeldstelle:

Das Mitarbeiterteam der Wohngeldstelle ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9:00 - 11:00 Uhr und am Montag, Dienstag und Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr telefonisch erreichbar.