Grabenpflege

Gräben sind nicht nur Entwässerungsrinnen, sondern auch Überlebensnischen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten wie Frösche, Molche oder auch Muscheln. Als künstlich geschaffene Wasserläufe bedürfen sie zu ihrer Erhaltung aber auch wiederkehrender Unterhaltungsmaßnahmen. Dabei gilt es die Funktionen für Entwässerung und Biotopwert möglichst in Einklang zu bringen. Mit etwas Rücksicht auf den Rhythmus der Natur sind Ökologie und Nutzung hier keine unversöhnlichen Gegensätze.

Eine Grabenräumung mittels Grabenfräse wirkt sich insbesondere bei wasserführenden Gräben erheblich nachteilig auf die daran gebundene Pflanzen- und Tierwelt aus. Vor allem bei Wirbeltieren wie Fröschen, Lurchen oder Kleinsäugern verursacht die Fräse eine sehr hohe Tötungs- und Verletzungsrate.
Deshalb ist der Einsatz einer Grabenfräse entsprechend § 39 Abs. 5 Satz 1 Nummer 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten.
Eine Ausnahme kann auf Antrag zugelassen werden, wenn durch die Grabenräumung keine erheblichen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt, insbesondere für die Tierwelt eintreten. Die Ausnahme ist mindestens vier Wochen vor dem geplanten Einsatz schriftlich bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

Wasserführende Gräben mit ihren Ufer- und Randzonen bieten der heimischen Flora und Fauna, die auf feuchte Standorte angewiesen ist, wertvollen Lebensraum. Sie stellen in unserer intensiv genutzten Landschaft häufig die letzten Rückzugsgebiete und Ersatzlebensräume sowie wichtige Verbindungsstrukturen für die Ausbreitung einer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt dar. Nach den wasserrechtlichen Vorschriften ist bei der Unterhaltung von Gewässern auch den Belangen des Naturschutzes Rechnung zu tragen. Hierzu gehört auch der Erhalt des Lebensraumes für Tiere und Pflanzen.

Wie eine naturschonende Unterhaltung aussehen kann, darüber informiert:

  • die Arbeitshilfe des Bayer. Landesamts für Umweltschutz „Unterhaltung von Gräben“
  • das Merkblatt „Zeitschema für eine naturverträgliche Fließgewässerunterhaltung“

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