Kartierung

Die Biotopkartierung dient einer genauen Erfassung von bestimmten Lebensräumen. Unter anderem wird im Zuge der Eingriffsbeurteilung oder bei der Planung von Naturschutzmaßnahmen auf die Biotopkartierung zurückgegriffen. Zur Bestimmung des Biotoptyps wird nach dem sogenannten Bestimmungsschlüssel vorgegangen. Unabhängig davon, ob sie amtlich kartiert wurden oder nicht, sind bestimmte Biotoptypen, wenn sie den Anforderungen des Bestimmungsschlüssels entsprechen, gesetzlich geschützt (§ 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Art. 23 und Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).

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