Auskünfte aus dem Altlastenkataster

Anfragen bitten wir an die Sammeladresse bodenschutz@landratsamt-paf.de zu richten.

Es sind folgende Mindestangaben erforderlich:

  • Flurnummer und Gemarkung des Grundstücks
  • Einverständniserklärung des Eigentümers

Als Hilfe kann nachstehender Vordruck verwendet werden:

Hinweis zu Kampfmitteln:

Kampfmittel sind keine Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen und werden daher nicht im Altlastenkataster erfasst. 

Die Verantwortung für Gefährdungen durch Kampfmittel bei Baumaßnahmen liegt bei den Bauherrn und den bauausführenden Firmen. Sie haben auch einem Verdacht auf möglicherweise vorhandene Kampfmittel nachzugehen und erforderliche Maßnahmen zu veranlassen. Auf die Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) (www.bgbau.de) für Bauvorhaben auf möglicherweise kampfmittelbelasteten Flächen wird hingewiesen. 

Nähere Informationen zur Kampfmittelbeseitigung erhalten Sie unter:

Hauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

AdresseHauptgebäude Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22
85276   Pfaffenhofen a.d.Ilm
Kontakt
Telefon: +49 8441 27-0
Fax: +49 8441 27-271
Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr