Fort- und Weiterbildung für den Quereinstieg in die Kindertageseinrichtung

Durch eine modulare Ausbildung kann berufsbegleitend die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson sowie der Aufstieg von der Assistenzkraft bis zur Fachkraft bewältigt werden.

Wie werde ich Tagesmutter / Tagesvater?

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestens 18 Jahre
  • mind. Mittelschulabschluss
  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2
  • Persönliches Eignungsgespräch

Assistenzkräfte lernen die Kita als professionelles Berufsfeld kennen und entlasten das bestehende Kita-Team im pädagogischen Alltag. Die Module 1 und 2 begleiten und bestärken angehende Assistenzkräfte auf diesem Weg.

Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 1

  • deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1

Zugangsvoraussetzungen für Block A, Modul 2

  • Erfolgreiche Teilnahme am Modul 1
  • Oder: Pflegeerlaubnis bzw. Vorliegen der Voraussetzungen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII (bitte beachten: hierfür gilt die Voraussetzung Sprachniveau im Deutschen auf Niveau B2)
  • Personen, die einen Vorbereitungslehrgang zur Externenprüfung Kinderpflege erfolgreich absolviert haben, aber die Externenprüfung nicht erfolgreich absolviert haben, können zu Modul 2 zugelassen werden (bitte beachten: eine Förderung als Assistenzkraft setzt jedoch entweder die Tagespflegeerlaubnis (s. o.) oder die erfolgreiche Teilnahme am Modul 1 voraus). 

Mit der Weiterbildung zur Ergänzungskraft steigt das Maß an Verantwortung. Modul 3 und 4 unterstützen dabei den pädagogischen Alltag professionell und verantwortungsvoll mitzugestalten.

Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 3

In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die

  • das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
  • oder eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland)
  • oder eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger
  • oder erfolgreich die Weiterbildung „Ergänzungskraft für Grundschulkindbetreuung“
  • oder ein abgeschlossenes (nicht-einschlägiges) Studium absolviert haben (im In- oder Ausland).

Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden (in einer Kita, im schulischen Ganztag, der Tagespflege, Mittagsbetreuung, schulvorbereitende Einrichtung, Individualbegleitung in einer Kita/Hort),
  • Mindestalter 21 Jahre,
  • sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
  • Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich.  

Zugangsvoraussetzungen für Block B, Modul 4

In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.

Ausnahme:
Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen       einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzungen zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.

Benötigte sonstige Nachweise:

  • Abschluss der Mittelschule oder höher
  • Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • bei ausländischen Teilnehmenden: den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
  • Zustimmung des Trägers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in einer Mini-Kita, in einer Kita, im schulischen Ganztag oder in der Großtagespflege zu Beginn der Qualifizierung erforderlich (kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben). 

Die Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft ermöglicht es, eigenverantwortlich die pädagogische Arbeit und Schlüsselprozesse in der Einrichtung erfolgreich zu gestalten.

Zugangsvoraussetzungen für Block C, Modul 5

In Modul 5 können Teilnehmende einsteigen, die entweder das Modul 4 erfolgreich abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung (z. B. Kinderpflege) oder ein einschlägiges Studium (im In- oder Ausland) abgeschlossen haben.
   
Zudem  müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:· 

  • Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Mittelschulabschluss oder höher
  • einen Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit, Personalzustimmung für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft)
  • sowie (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung. 
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