Belehrung für ehrenamtliche Helfer

Ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten, Pfarrfesten und ähnlichen Veranstaltungen fallen nicht mehr unter die gesetzlich vorgeschriebene infektionshygienische Belehrungspflicht gemäß §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dabei bleiben aber natürlich die Anforderungen an die Hygiene gleich.

Das Bayerische Gesundheitsministerium geht – wie auch die übrigen Bundesländer – davon aus, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen nicht „gewerbsmäßig“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes tätig sind. Im Zeichen der Verwaltungsvereinfachung wird die Belehrung durch ein Merkblatt (Leitfaden für ehrenamtliche Helfer) ersetzt.

Da die Verantwortlichkeit zur Einhaltung und Umsetzung der Hygieneanforderungen bei den Vereinen und Veranstaltern liegt, sind diese dazu angehalten, ihre Mitwirkenden, entsprechend der durchzuführenden Tätigkeiten, mit Hilfe des jeweils aktuellen Merkblattes, über die infektions- und lebensmittelhygienischen Grundregeln zu informieren und - empfehlenswerter Weise - die Durchführung entsprechend zu dokumentieren.

Die Kosten für die bisher notwendigen Erstbelehrungen entfallen somit für die vielen ehrenamtlichen Helfer, die lediglich bei vereinzelten Vereinsfesten o.ä. Veranstaltungen tätig werden.

Für Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmittel umgehen, bleibt die Pflicht zur Erstbelehrung, durch das Gesundheitsamt oder einem Arzt mit entsprechender Berechtigung, natürlich bestehen. Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn sie auf eigene Rechnung, Gefahr und Verantwortung, regelmäßig – also dauerhaft oder auch einmalig mit Wiederholungs- und Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Dies gilt auch für ehrenamtlich tätige Personen, die ihre Tätigkeit regelmäßig bzw. häufig ausüben; z. B. in einem Sport- oder Schützenhaus mit einer Gaststättenkonzession oder Vereine, die geplant und regelmäßig Veranstaltungen durchführen und dies öffentlich bewerben, um ein breites Publikum zu erreichen.

Hygienefehler im Umgang mit Lebensmitteln, führen immer wieder zu schwerwiegenden Erkrankungen, die besonders bei Kleinkindern, älteren oder immungeschwächten Menschen, lebensbedrohlich werden können.
Bei Vereins- und Straßenfesten kann schnell ein großer Personenkreis betroffen sein.

Krankheitserreger, wie u.a. Salmonellen, Campylobacter und bestimmte Colibakterien, können sich besonders leicht in bestimmten Speisen, wie Fleisch und Fleischerzeugnissen, Milch und Milchprodukten, Eier und Eierspeisen, Backwaren mit nicht durchbackener Füllung, Fische/Meeresfrüchte und Erzeugnisse daraus, Speiseeis und –halberzeugnisse, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen und Saucen, Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr und dem Samen für deren Herstellung, vermehren.

Bereits bei Zimmertemperatur erfolgt eine rapide Vermehrung dieser Bakterien innerhalb von wenigen Stunden.

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